Fahrerlaubnis - Umtausch Führerschein
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Übersicht
Ab 01.01.2026 – Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Online-Terminvereinbarung eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich ist.
2019 wurde beschlossen, dass alle alten Führerscheinmodelle in ein einheitliches EU-Kartenführerscheinmodell umzutauschen sind.
- Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- Antragstellung bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz im Landkreis Potsdam-Mittelmark
- eine gültige deutsche Fahrerlaubnis
Inhaber von unbefristet ausgestellten EU-Kartenführerscheinen richten sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes:
| Ausstellungsjahr | Fristablauf |
|
1999 - 2001 |
19.01.2026 |
|
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
|
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
|
2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Inhaber alter Papierführerscheine und Inhaber von unbefristet ausgestellten EU-Kartenführerscheinen:
| Geburtsjahr | Fristablauf |
|
vor 1953 |
19.01.2033 |
Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Bei der Umstellung eines Führerscheindokuments alten Rechts (Ausstellung der Führerscheine vor dem 19.01.2013) bleiben sämtliche Besitzstände in Bezug auf die Fahrberechtigungen erhalten.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gebühr: 26,50 € Umtausch EU- Kartenführerschein
Zusatzgebühr (optional): 6,40 € Direktversand Führerschein durch Bundesdruckerei (Versand des neuen Führerscheins nur bei persönlicher Antragstellung zum Termin, wenn das alte Führerscheindokument im Original zur Entwertung vorliegt!)
Der Antrag auf Ausstellung des neuen Kartenführerscheines kann postalisch eingereicht oder persönlich mit Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Postanschrift: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fahrerlaubnisbehörde, Niemöllerstraße 1, 14806 Bad Belzig
Besucheranschrift (mit Termin): Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel)
- Original Ausweisdokument als Nachweis über Ort und Tag der Geburt sowie der aktuellen Anschrift (bei postalischer Beantragung eine Kopie dem Antrag beifügen)
- Original Führerschein mit Vorder- und Rückseite (bei postalischer Beantragung eine Kopie dem Antrag beifügen)
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme (keine digitalen Fotos!)
Postalische Beantragung:
Die Abarbeitung der postalischen Anträge auf Umtausch des Führerscheins erfolgt nach Posteingang. Ist die Antragsbearbeitung durch die Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen, wird die Herstellung des neuen EU-Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt. Nach Fertigstellung des Führerscheins erhält der Antragsteller durch die Fahrerlaubnisbehörde eine Information, dass das Dokument zur Abholung bereit liegt.
Bei Abholung des neuen Kartenführerscheins ist das alte Führerscheindokument im Original der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass die Abholung ausschließlich mit Termin erfolgt.
Persönliche Beantragung zum Termin:
Wird der Antrag auf Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt, wird die Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt. Der fertige Führerschein wird ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.