Fahrerlaubnis - Internationaler Führerschein

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Öffnungszeiten

Übersicht

Ab 01.01.2026 – Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Online-Terminvereinbarung eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich ist.

Der Internationale Führerschein kann zusätzlich zum nationalen Führerschein ausgestellt werden und ist auch nur zusammen gültig. Benötigt wird dieser Führerschein nur außerhalb der EU.

  • Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorhandene Fahrerlaubnis (EU/EWR- oder ausländischer Führerschein)                           

„Antragstellung nur persönlich in der für Sie örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, wo Sie den Hauptwohnsitz haben!“

Bitte beantragen Sie Ihren Internationalen Führerschein rechtzeitig vor Antritt der Reise!

  • gültiger Personalausweis oder anderes Ausweisdokument
  • Gültiger nationaler oder EU/EWR-Führerschein
  • Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)

Sie sind bereits im Besitz eines gültigen Internationalen Führerscheins und möchten diesen vor Ablauf rechtzeitig verlängern, dann ist dieser zum Termin mitzubringen.

Gebühr: 16 €

Persönliche Vorsprache erforderlich

Sollten Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sein, ist dieser zeitgleich umzutauschen. Dabei handelt es sich um eine separate Dienstleistung.

Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen und der bisherige Führerschein umgetauscht werden. Die Ausstellung des Internationalen Führerscheins erfolgt dann erst nach Herstellung des neuen Kartenführerscheins.

Daher dies bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise prüfen und entsprechend beantragen.

Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Dies ist abhängig davon, in welches Land Sie reisen.

Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird (Anlage 8 c oder 8 d FeV).

Fahrerlaubnis Ausland, Führerschein Urlaub Fahrerlaubnis; Führerschein