Fahrerlaubnis - Fahrgastbeförderung (P-Schein)
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Übersicht
Ab 01.01.2026 – Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Online-Terminvereinbarung eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich ist.
Wer geschäftlich Fahrgäste befördert benötigt eine zusätzliche Erlaubnis. Genauere Informationen finden Sie im Personenbeförderungsgesetz.
- Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- Mindestalter 21 Jahre, bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre
- wer eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 FeV aufgeführten Staat seit mindestens zwei Jahren besitzt
- bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr besitzt oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat
Antragstellung durch Antragsteller persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich!
- Kopie eines gültigen Personalausweises oder anderer Ausweisdokumente
- Kopie Führerschein
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Leistungstest* (nicht älter als 1 Jahr)
- Behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis Schulung Erste Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
- Ggf. Fachkundeprüfung
*bei Erteilung der Fahrerlaubnis oder ab einem Alter von 60 Jahren
Gebühr: 45,10€ (Ersterteilung und Erweiterung)
38,00€ (Verlängerung)
11,20€ (Änderung bzw. Ergänzung)
Sollten Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sein, ist dieser zeitgleich umzutauschen. Dabei handelt es sich um eine separate Dienstleistung,