Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
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Öffnungszeiten
Übersicht
Ab 01.01.2026 – Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Online-Terminvereinbarung eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich ist.
Seit Mai 2021 wird die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nicht mehr hinterlegt. Stattdessen wird Berufskraftfahrern ein separates Ausweisdokument ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie eines gültigen Personalausweises oder anderer Ausweisdokumente
- Kopie des Führerscheines
- Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)
- Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung für Berufskraftfahrer bzw. Information über die Meldung der Ausbildungsstätte an das Berufskraftfahrerqualifizierungsregister beim Kraftfahrtbundesamt
Kosten
Gebühr: 35 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Beantragung:
- postalisch
- persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde
- Abgabe in zuständiger Gemeinde / Amt / Stadtverwaltung