Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

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Öffnungszeiten

Übersicht

Ab 01.01.2026 – Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Online-Terminvereinbarung eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich ist.

Seit Mai 2021 wird die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nicht mehr hinterlegt. Stattdessen wird Berufskraftfahrern ein separates Ausweisdokument ausgehändigt.

  • Kopie eines gültigen Personalausweises oder anderer Ausweisdokumente
  • Kopie des Führerscheines
  • Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)
  • Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung für Berufskraftfahrer bzw. Information über die Meldung der Ausbildungsstätte an das Berufskraftfahrerqualifizierungsregister beim Kraftfahrtbundesamt

Gebühr: 35 €

Beantragung:

  • postalisch
  • persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde
  • Abgabe in zuständiger Gemeinde / Amt / Stadtverwaltung
Fahrerlaubnis; Führerschein