Fahrerlaubnis - Erweiterung

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Öffnungszeiten

Übersicht

Ab 01.01.2026 – Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Online-Terminvereinbarung eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich ist.

Möchten Sie zu einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Fahrerlaubnisklassen, z.B. den Motorradführerschein erwerben, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.

  • Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • Antragstellung (frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters)
  • Kein Besitz einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse aus einem anderen EU/EWR-Staat
  • Bei Minderjährigkeit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Die Fahrerlaubnisklassen C und D sind 5 Jahre befristet gültig.
  • Mit der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt eine Probezeit von 2 Jahren. Die Klassen AM, L, T unterliegen nicht der Probezeit.
  • Kopie eines gültigen Personalausweises oder anderer Ausweisdokumente,
  • Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm),
  • Nachweis der Schulung in Erste Hilfe,
  • Original Sehtest vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre und gilt nicht für die Klassen C und D)                                
                                                           

zusätzlich bei den Klassen C und D:

  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Leistungstest* (nicht älter als 1 Jahr)
  • Behördliches Führungszeugnis** (nicht älter als 3 Monate)

*nur bei Klasse D oder ab einem Alter von 50 Jahren
**nur bei Klasse D

Das Mindestalter beträgt für die Klassen:                                                                      

Klasse Alter
A1, L, T 16 Jahre
B17 17 Jahre
B, A2,BE, C1, C1E 18 Jahre
C, CE, D1, D1E 21 Jahre
A*, DE, D 24 Jahre

   *oder 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A2

Gebühr: 43,90€ (ohne Probezeit)
              44,70€ (mit Restprobezeit)

Zusatzgebühren (optional): 6,40€ (Direktversand durch Bundesdruckerei)

Beantragung:

  • postalisch
  • persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde
  • Abgabe bei zuständige Gemeinde / Amt / Stadtverwaltung
Erweiterung; begleitendes Fahren ab 17; Führerschein ab 17; Führerscheinklasse ändern; Führerschein Klasse B; Fahrerlaubnis; Führerschein