Fahrerlaubnis - Ersterteilung
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Übersicht
Ab 01.01.2026 – Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Online-Terminvereinbarung eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich ist.
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird für bestimmte Klassen erteilt und durch eine amtliche Bescheinigung - dem Führerschein - nachgewiesen.
Du wirst in einem halben Jahr 17 oder bist es schon? Dann ermöglicht dir die Fahrerlaubnisklasse B17, im Beisein einer Begleitperson. bereits vor dem 18. Geburtstag Auto zu fahren.
- Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- Antragstellung (frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters)
- Kein Besitz einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse aus einem anderen EU/EWR-Staat
- Bei Minderjährigkeit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
Anforderungen an die Begleitpersonen
- 30. Lebensjahr vollendet
- Min. 5-jähriger Besitz der Fahrerlaubnisklasse B oder vergleichsweise
- Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Kopie eines gültigen Personalausweises oder anderer Ausweisdokumente
- Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)
- Nachweis Erster Hilfe-Schulung
- Original Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Das Mindestalter beträgt für die Klassen:
| Klasse | Alter |
| A1, L, T | 16 |
| B17 | 17 |
| B, A2 | 18 |
| A | 24 |
Gebühr: 43,90€ (bei Erteilung ohne Probezeit)
Zusatzgebühren (optional): 6,40 € (Direktversand durch die Bundesdruckerei)
Begleitetes Fahren ab 17: 58,00 € (inkl. 1 Begleitperson)
Zusatzgebühren (optional): 6,40 € (Direktversand durch die Bundesdruckerei)
13,30 € (jede weitere Begleitperson)
Beantragung:
- postalisch
- persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde
- Abgabe bei der zuständigen Gemeinde / Amt / Stadtverwaltung