Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein
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Übersicht
Ab 01.01.2026 – Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Online-Terminvereinbarung eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich ist.
Haben Sie einen anderen Namen angenommen, benötigen Sie keine Sehhilfe mehr oder haben eine Schlüsselzahl erworben (z.B. B96, B196)? Dann sollten Sie Ihren Führerschein entsprechend ändern lassen.
- ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- Antragsformular
- Kopie eines gültigen Personalausweises oder anderer Ausweisdokumente
- Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)
- ggf. Nachweis über Namensänderung
- ggf. Bescheinigung des Arztes / Gutachters bei Änderung oder Wegfall von Auflagen,
- Original Fahrerschulung zu B96 (nach Anlage 7a zu §6a Absatz 3 und 4 FeV) und B196 (nach Anlage 7b zu §6b Absatz 3 und 4 FeV)
Ihren ausgefüllten können Sie postalisch oder persönlich beim Fachdienst Fahrerlaubnisbehörde bzw. in Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung einreichen.
Gebühr: 26,00 € Namensänderung, Auflagen u.ä.
44,90 € SZ B96 (schwere Anhänger) oder B196 (Klasse A1)
Zusatzgebühren (optional): Zusendung Führerschein
Beantragung:
- postalisch
- persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde
- Abgabe bei zuständiger Gemeinde / Amt / Stadtverwaltung