Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein
{{ oe.name }}
Rufen Sie uns an
{{ oe.phone }}
Schreiben Sie uns
{{ oe.email }}
{{ oe.postal }} {{ oe.city }}
{{ oe.street }} {{ oe.streetNumber }}
{{ oe.street }} {{ oe.streetNumber }}
Öffnungszeiten
Übersicht
Haben Sie einen anderen Namen angenommen, benötigen Sie keine Sehhilfe mehr oder haben eine Schlüsselzahl erworben (z.B. B96, B196)? Dann sollten Sie Ihren Führerschein entsprechend ändern lassen.
Voraussetzungen
- ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Kopie eines gültigen Personalausweises oder anderer Ausweisdokumente
- Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)
- ggf. Nachweis über Namensänderung
- ggf. Bescheinigung des Arztes / Gutachters bei Änderung oder Wegfall von Auflagen,
- Original Fahrerschulung zu B96 (nach Anlage 7a zu §6a Absatz 3 und 4 FeV) und B196 (nach Anlage 7b zu §6b Absatz 3 und 4 FeV)
Ihren ausgefüllten können Sie postalisch oder persönlich beim Fachdienst Fahrerlaubnisbehörde bzw. in Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung einreichen.
Kosten
Gebühr: 26,00 € Namensänderung, Auflagen u.ä.
44,90 € SZ B96 (schwere Anhänger) oder B196 (Klasse A1)
Zusatzgebühren (optional): Zusendung Führerschein
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Beantragung:
- postalisch
- persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde
- Abgabe bei zuständiger Gemeinde / Amt / Stadtverwaltung
Formulare