Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein

{{ oe.name }}

Rufen Sie uns an
{{ oe.phone }}
Schreiben Sie uns
{{ oe.email }}
{{ oe.postal }} {{ oe.city }}
{{ oe.street }} {{ oe.streetNumber }}
Öffnungszeiten

Übersicht

Haben Sie einen anderen Namen angenommen, benötigen Sie keine Sehhilfe mehr oder haben eine Schlüsselzahl erworben (z.B. B96, B196)? Dann sollten Sie Ihren Führerschein entsprechend ändern lassen.

  • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • Antragsformular
  • Kopie eines gültigen Personalausweises oder anderer Ausweisdokumente
  • Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)
  • ggf. Nachweis über Namensänderung
  • ggf. Bescheinigung des Arztes / Gutachters bei Änderung oder Wegfall von Auflagen,
  • Original Fahrerschulung zu B96 (nach Anlage 7a zu §6a Absatz 3 und 4 FeV) und B196 (nach Anlage 7b zu §6b Absatz 3 und 4 FeV)

Ihren ausgefüllten können Sie postalisch oder persönlich beim Fachdienst Fahrerlaubnisbehörde bzw. in Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung einreichen.

Gebühr: 26,00 € Namensänderung, Auflagen u.ä.
              44,90 € SZ B96 (schwere Anhänger) oder B196 (Klasse A1)                                          

Zusatzgebühren (optional):  Zusendung Führerschein

Beantragung:

  • postalisch
  • persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde
  • Abgabe bei zuständiger Gemeinde / Amt / Stadtverwaltung
Fahrerlaubnis weg; Fahrerlaubnis verloren; Fahrerlaubnis gestohlen; Führerschein geklaut; Führerschein verloren; Führerschein weg Fahrerlaubnis Ersatz