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Übersicht
Sie haben Ihr KFZ verkauft oder wollen es vorübergehend nicht mehr nutzen?
Ab sofort haben Sie auch die Möglichkeit mit Hilfe des Onlinedienstes i-Kfz Ihr Fahrzeug vom öffentlichen Straßenverkehr abzumelden. Damit entfällt der Besuch bei der Behörde. Die Abmeldung/Außerbetriebsetzung kann grundsätzlich in jeder Zulassungsbehörde erfolgen, vorausgesetzt Sie können die erforderliche ZB I und Kennzeichen vorlegen.
Soll das Fahrzeug nach der Abmeldung später wieder auf den Fahrzeughalter zugelassen oder das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwendet werden, dann besteht die Möglichkeit dieses Kennzeichen für 12 Monate zu reservieren. Eine Reservierung auslaufender Kennzeichen (BEL, BRB, JB, LUK und P) und Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbereich ist nicht möglich.
Wird ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Ein abgemeldetes Fahrzeug kann grundsätzlich auch nach Löschung im Fahrzeugregister wieder zugelassen werden.
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen
laut Gebührenordnung, 16,80 €