Auskunft aus dem Sorgeregister
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Übersicht
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Eine Mutter, die nicht mit dem Vater verheiratet ist, benötigt ein sogenanntes Negativattest, wenn sie Rechtsgeschäfte für ihr Kind wahrnimmt. Es kann sich dabei u. a. um die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, die Schulanmeldung, die Beantragung des Personalausweises oder um Bankgeschäfte für das Kind handeln.
Hat die Mutter nicht die gemeinsame Sorge mit dem Vater urkundlich erklärt oder gibt es auch keine gerichtliche Entscheidung zur Sorge des Kindes, kann die Mutter ein Negativattest beim Jugendamt beantragen. Zuständig ist das Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Mutter wohnt.
- Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nicht miteinander verheiratet
- Es liegt keine gerichtliche Entscheidung zur Sorge des Kindes vor
- Es wurde keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet
- Antragsformular
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
gebührenfrei