Schülerbeförderung - Schülerspezialverkehr

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Übersicht

Landkreise und kreisfreien Städte organisieren – unter bestimmten Voraussetzungen – einen Fahrdienst für beeinträchtigte Schüler.

Landkreise und kreisfreien Städte organisieren – unter bestimmten Voraussetzungen – einen Fahrdienst für beeinträchtigte Schüler. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schülerbeförderung, die Art und den Umfang der Beförderung sowie das Antrags- und Abrechnungsverfahren wird durch eine Satzung festgelegt.  

Die individuellen Ansprüche von Schülerinnen und Schülern auf Schülerbeförderung ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Satzung, nicht aufgrund des Brandenburgischen Schulgesetzes.

  • Der Hauptwohnsitz der Schüler/in befindet sich im Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
  • Der Schüler wurde der Schule durch Bescheid des Staatlichen Schulamtes zugewiesen.
  • Im Protokoll der Förderausschusssitzung wurde festgelegt, dass der Schüler einen Schülerspezialverkehr benötigt.
  • Antrag auf Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr
  • Bestätigung der Schule (Schulstempel)
  • Bescheid des Staatlichen Schulamtes
  • Protokoll der Förderausschusssitzung mit Bildungsempfehlung

ggf. ärztliche Atteste (z.B. für Begleitperson)

Der gesetzliche Vertreter stellt einen Antrag auf Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr. Das Antragsformular auf Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr ist auf dieser Internetseite (siehe "Formulare") erhältlich. Dem Antrag sind weitere Unterlagen beizufügen (siehe "erforderliche Unterlagen").  Sind alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, wird das entsprechende Verkehrsunternehmen mit der Beförderung des Schülers beauftragt.

Die Beförderung erfolgt nur zu den allgemeinen Schulzeiten. Eine Hortbeförderung wird nicht seitens des FD Schülerbeförderung finanziert.

Die Antrag muss jährlich gestellt werden.

Der Antrag ist schriftlich bis zum 31.05. für das folgende Schuljahr beim Landkreis zu stellen.

Bei verspäteter Antragstellung kann eine zeitgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet werden.

bis zu 3 Wochen

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