Kindertagespflege - Pflegeerlaubnis

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Übersicht

Die Kindertagespflege ist ein erlaubnispflichtiges Angebot der Kindertagesbetreuung. Der Landkreis stellt die personenbezogene und räumliche Eignung fest.

Eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushaltes des Erziehungsberechtigten während eines Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlass eines Bescheides ist an Bedingungen geknüpft, dazu prüft die Behörde u. a. die persönlichen, fachlichen und räumlichen Voraussetzungen und erlässt einen Bescheid.

Die Betreuungsperson ist geeignet bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig zu betreuen, wenn sie die Voraussetzungen gem. § 43 SGB VIII erfüllt.

  • Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis,
  • Unterlagen zur Feststellung der persönlichen Geeignetheit (z. B. Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Führungszeugnis, Konzept, Gesundheitszeugnis, Gesundheitszeugnis u.a.) und
  • Unterlagen zur Feststellung der Geeignetheit der Räumlichkeiten
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