Kindertagespflege - laufende Geldleistung
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Übersicht
Die laufende Geldleistung ist die Finanzierung der Betreuungsleistung durch eine Kindertagespflegeperson.
Die Behörde gewährt einer Kindertagespflegeperson für die Betreuung eines oder mehrerer Kinder eine laufende Geldleistung. Die laufende Geldleistung umfasst u.a. die Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand, die Erziehungsleistung, Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfallversicherung.
Grundlage für die Finanzierung dieser Leistungen sind geschlossene Betreuungsverträge, die der Erfüllung des Rechtsanspruches auf Betreuung dienen und denen die Behörde zugestimmt hat.
Das Jugendamt muss dem Abschluss des Betreuungsvertrages zustimmen, dazu ist dieser zusammen mit dem Bescheid zum Rechtsanspruch der Behörde vorzulegen.
Die Finanzierung der Leistung erfolgt unter Anwendung der jeweils gültigen Richtlinie bzw. auf der Grundlage einer Entscheidung zur Kostenübernahme bei Betreuung eines Kindes in anderen Zuständigkeiten (außerhalb des Landkreises Potsdam-Mittelmark).