Kinderschutz - Meldung einer Gefährdung

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Übersicht

Sie haben den Verdacht, dass ein Kind oder Jugendlicher in Ihrem Umfeld Opfer von Gewalt oder Misshandlung ist? Dann suchen Sie das Gespräch oder kontaktieren das Jugendamt.

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Personen aus dem sozialen Umfeld, wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Nachbarn oder der Freundeskreis bemerken oft recht früh, dass das Verhalten eines Kindes sich verändert hat, es sich zurückzieht oder – im Gegenteil – ungewohnt aggressive, „aus der Rolle fallende“ Verhaltensweisen zeigt.

Die Jugendämter sind kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung abzuklären und sollten daher bei entsprechenden Hinweisen frühzeitig kontaktiert werden. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Außerhalb der regulären Dienstzeiten steht die Inobhutnahmestelle/Kriseneinrichtung SHBB zur Verfügung:​

Krisen-Telefon: 01511 8529509​
E-Mail: kriseneinrichtung@shbb-potsdam.de
Internet: https://www.shbb-potsdam.de/stationaere-angebote-und-krisenbewaeltigung/kriseninterventionsstelle/

Außerhalb der Öffnungszeiten wählen Sie bitte in akuten Fällen einer Kindeswohlgefährdung die 112. Die Regionalleitstelle leitet Sie dann an die Rufbereitschaft weiter.

Die Medizinische Kinderschutzhotline können Sie unter der Nummer 0800/1921000 erreichen. Dieses Angebot richtet sich an Fachkräfte des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichtsbarkeit. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kinderschutzhotline.de.

Wenn Sie in Ihrer Nachbarschaft, in einer Einrichtung oder in Ihrem persönlichen Umfeld Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellen Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen bemerken, nehmen Sie Ihre Beobachtungen ernst.

Sprechen Sie möglichst früh mit einer Fachkraft – zum Beispiel beim Jugendamt oder bei einer spezialisierten Beratungsstelle. Dort erhalten Sie professionelle Einschätzung und Unterstützung. Sie können sich auch anonym oder vertraulich an das Jugendamt per Mail, Telefon oder Brief wenden. Ihre Identität wird auf Wunsch nicht offengelegt.

Versuchen Sie nicht, die Situation im Alleingang zu klären, wenn der Verdacht auf eine Gefährdung des Kindes / Jugendlichen besteht. Ein Gespräch mit den Eltern oder mutmaßlich betroffenen Personen kann das Kind zusätzlich gefährden. Lassen Sie sich stattdessen beraten, welches Vorgehen dem Kind wirklich hilft.

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