Beurkundungen (Vaterschaft, Unterhalt, gemeinsame Sorgeerklärung)
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Übersicht
Wenn Sie eine Erklärung abgegeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, das gemeinsame Sorgerecht begründet wird oder Sie sich zum Unterhalt verpflichten möchten, so kann die Beurkundung im hiesigen Jugendamt erfolgen.
Bitte beachten Sie, Beurkundungen sind ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens unter Angabe Ihres Wohnortes und einer Telefonnummer. Der zuständige Bearbeiter wird sodann mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Folgende Beurkundungen können vorgenommen werden:
- Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft dazu die erforderliche Zustimmung der Kindesmutter, des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Kindesmutter verheiratet ist oder eines gesetzlichen Vertreters des Kindes zu einer solchen Erklärung.
- Gemeinsame Sorgeerklärung (für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind)
- Unterhaltsverpflichtung (Erstverpflichtung, Abänderung) für Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
Die Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung und zum gemeinsamen Sorgerecht können bereits vor der Geburt des Kindes beurkundet werden. Bei Minderjährigkeit der werdenden Eltern oder eines Elternteils ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig. Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig sein. Die Erklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.
für die Vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame Sorgeerklärung:
- die Eltern sind nicht miteinander verheiratet
- die Eltern müssen persönlich erscheinen
- beide Elternteile sprechen ausreichend Deutsch, sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung mit
Für die Beurkundung der gemeinsamen Sorgeerklärung ist das Bestehen der rechtlichen Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung) zwingend notwendig.
für die Unterhaltsverpflichtung
- der Elternteil muss persönlich erscheinen
- der Elternteil spricht ausreichend Deutsch, sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung mit
Personalausweis oder Reisepass inkl. einer Meldebescheinigung der Eltern
Bei nachgeburtlicher Erklärung:
-
- einen Nachweis über die Geburt des Kindes
Bei vorgeburtlicher Erklärung:
-
- Mutterpass
Bei Sorgeerklärungen:
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- Nachweis über das Bestehen der rechtlichen Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung)
Bei Unterhalt:
-
- bisheriger Unterhaltstitel (Beschluss, Urkunde, etc.),
- ggf. Aufforderungsschreiben und/oder Unterhaltsberechnung
gebührenfrei