Beistandschaft durch das Jugendamt

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Übersicht

Die Vaterschaft ist ungeklärt oder der Unterhalt für ihr Kind ungeklärt? Möglicherweise können Sie hierfür eine Beistandschaft beantragen.

Elternteile, bei denen das Kind überwiegend lebt, können beim Jugendamt eine Beistandschaft für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Klärung der Unterhaltsansprüche eines Kindes beantragen.

Eine Beistandschaft ist immer dann erforderlich, wenn gerichtliche Maßnahmen notwendig werden. Die Beistandschaft kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung wieder beendet werden. Ob eine Beistandschaft notwendig ist, wird in einem persönlichen Gespräch geklärt.

Alternativ kann sowohl die Klärung der Vaterschaft als auch die Geltendmachung und Durchsetzung des Unterhaltsanspruches Ihres Kindes im Rahmen der Beratung und Unterstützung (siehe „Beratung und Unterstützung“) erfolgen. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens unter Angabe Ihres Wohnortes und einer Telefonnummer. Der zuständige Bearbeiter wird sodann mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Können die Vaterschaft oder/und der Unterhalt außergerichtlich geklärt werden, beurkundet das Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung und die Unterhaltsverpflichtung (siehe "Beurkundungen im Jugendamt").

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