Trinkwasserleitungen aus Blei
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Übersicht
In Ihrer Gebäudewasserversorgungsanlage bzw. Hausinstallation sind noch Bleileitungen verbaut oder Sie benötigen Unterstützung zur Identifikation von Bleileitungen bzw. Informationen darüber welche Fristen zur Austauschpflicht einzuhalten sind?
Die Trinkwasserverordnung verbietet die Verwendung von Bleileitungen und fordert den Austausch, da Blei im Trinkwasser, insbesondere für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder, gesundheitsschädlich ist. Der Betreiber (Hausverwaltung, Eigentümer etc.) ist dafür verantwortlich, dass das Trinkwasser für die Bewohner gesundheitlich unbedenklich ist. Bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 sind in Deutschland alle Bleileitungen stillzulegen oder zu entfernen bzw. durch geeignete Alternativen (z.B Kunststoffrohre) zu ersetzen. Hierzu berät und unterstützt der Fachdienst Gesundheit die Betreiber und Nutzer von Trinkwasserinstallationen, in denen noch Bleileitungen verbaut sind zu den Maßnahmen und Austauschpflichten.
Meldung durch den Betreiber bzw. Verbraucher, telefonische oder schriftliche Beratung, Mailanfragen an hygiene@potsdam-mittelmark.de
unverzüglich nach Kenntnis
abhängig vom jeweiligen Fall
Die Gebühren für die Leistungen der Gesundheitsämter richten sich nach der Gebührenordnung des MSGIV.
Verstöße können Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände darstellen.
Trinkwasserverordnung, Infektionsschutzgesetz