Legionellen im Trinkwasser

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Übersicht

1) Betreiber:
Für Betreiber (Unternehmer oder sonstiger Inhaber wie z. B. Hausverwaltungen, Hauseigentümer) von Trinkwassererwärmungsanlagen besteht die Pflicht, das Trinkwasser auf Legionellen zu untersuchen. Sie sind Betreiber einer Gebäudewasserversorgnungsanlage und es wurde der technische Maßnahmenwert für den Parameter Legionella spec. erreicht (100 KBE/100ml)? Dann müssen Sie unverzüglich handeln.

2) Verbraucher:
Für die Verbraucher ist der erste Ansprechpartner der Betreiber der Anlage. Das Gesundheitsamt steht natürlich jederzeit beratend zur Seite. Das gilt sowohl für die betroffenden Betreiber als auch Verbraucher.

Bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für den Parameter Legionella spec. ist der Betreiber der Wasserversorgungsanlage verpflichtet, unverzüglich  
1.    dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen, sofern ihm kein Nachweis darüber vorliegt, dass bereits die Anzeige durch die zugelassene Untersuchungsstelle erfolgt ist,
2.    Untersuchungen zur Klärung der Ursachen durchzuführen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in der betroffenen Trinkwasserinstallation einschließen,
3.    eine schriftliche Risikoabschätzung unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamts „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung – Maßnahmen bei Überschreitung des technischen       Maßnahmenwertes für Legionellen“ vom Dezember 2012 (Bundesgesundheitsblatt 2023 S. 188) zu erstellen und
4.    unter Beachtung der in Nummer 3 genannten Empfehlung des Umweltbundesamts die Maßnahmen durchzuführen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.

Die ergriffenen Maßnahmen sind dem Fachdienst Gesundheit unverzüglich mitzuteilen. Weiterhin sind die Mieter über das Ergebnis der Legionellenuntersuchung zu informieren.  

Legionellen sind Bakterien. Sie können zwei unterschiedliche Krankheitsbilder auslösen. Das Pontiac-Fieber (grippeähnlicher Infekt) klingt meist ohne ärztliche Behandlung innerhalb weniger Tage ab. Eine Legionellose (schwere Form der Lungenentzündung) muss ärztlich behandelt werden. Sie kann oftmals schwer verlaufen und tödlich enden. Diese Erkrankung ist gegenüber dem Gesundheitsamt meldepflichtig. Ein Infektionsrisiko besteht überall dort, wo Legionellen-haltiges Wasser fein zerstäubt/vernebelt wird und diese feinen Wassertröpfchen eingeatmet werden. Legionellen können durch Duschen, Luftbefeuchter, Inhalatoren, Whirlpools, Kühltürme etc. übertragen werden. Optimale Wachstumsbedingungen bestehen bei Wassertemperaturen zwischen 25°C und 45°C. Bei nicht bestimmungsgemäßen Betrieb der Gebäudewasserversorgungsanlage können sich Legionellen sowohl im Warm- als auch im Kaltwasser vermehren.

Betreiber:

  • Anzeige über Erreichen des technischen Maßnahmenwertes (falls nicht durch das Labor erfolgt),
  • Erfüllung der Pflichten gemäß § 51 TrinkwV sowie
  • Durchführung entsprechender Nachuntersuchungen gemäß DVGW W 55

 

Fachdienst Gesundheit:

  • Auswertung Prüfbericht,
  • ggf. Anordnung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr,
  • weitergehende Überwachung

unverzüglich nach Bekanntwerden

abhängig von der Höhe der Überschreitung

Die Gebühren für die Leistungen der Gesundheitsämter richten sich nach der Gebührenordnung des MSGIV.

Verstöße können Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände darstellen.

Trinkwasserverordnung, Infektionsschutzgesetz

Legionellen, Trinkwasser, Wasser, Bakterien