Lebensmittelüberwachung - Registrierung von Betrieben
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Übersicht
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Ausführliche Beschreibung
Betriebe, die Lebensmittel in Verkehr bringen, unterliegen einer Registrierungspflicht bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Eine Registrierungspflicht gibt es seit Juli 2024 auch für Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen oder vertreiben.
Verfahrensablauf
Das Unternehmen wird in die Unternehmensliste aufgenommen und regelmäßig kontrolliert.
Bearbeitungsdauer
eine Woche
Rechtsgrundlagen