Lebensmittelüberwachung - Beschwerden

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Übersicht

Sie möchten sich über die Hygiene eines Betriebes oder ein Produkt beschweren, nach dessen Verzehr oder Gebrauch Sie erkrankt sind.

Wir nehmen Beschwerden entgegen, wenn Sie

  • nach dem Besuch einer gastronomischen Einrichtung oder dem Verzehr eines Lebensmittels gesundheitliche Beschwerden hatten / haben
  • Zweifel an der Sicherheit oder korrekten Aufmachung eines im Handel erworbenen Produktes (Lebensmittel, kosmetisches Mittel, Mittel zum Tätowieren, Bedarfsgegenstand) haben
  • Grund zu der Annahme haben, dass hygienische Normen in einem Betrieb unserer Zuständigkeit nicht eingehalten werden.

Zusendung des ausgefüllten Formulars. Es erfolgt eine Kontrolle / Probenahme im benannten Betrieb. Bei Bedarf gibt es eine Rückmeldung nach Abschluss der Ermittlungen.

eine Woche

Lebensmittelüberwachung, Beschwerde, Verbraucherbeschwerde, Erkrankungsmeldung, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände, Mittel zum Tätowieren, Tabakerzeugnisse