Lebensmittelüberwachung - Beschwerden
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Öffnungszeiten
Übersicht
Sie möchten sich über die Hygiene eines Betriebes oder ein Produkt beschweren, nach dessen Verzehr oder Gebrauch Sie erkrankt sind.
Ausführliche Beschreibung
Wir nehmen Beschwerden entgegen, wenn Sie
- nach dem Besuch einer gastronomischen Einrichtung oder dem Verzehr eines Lebensmittels gesundheitliche Beschwerden hatten / haben
- Zweifel an der Sicherheit oder korrekten Aufmachung eines im Handel erworbenen Produktes (Lebensmittel, kosmetisches Mittel, Mittel zum Tätowieren, Bedarfsgegenstand) haben
- Grund zu der Annahme haben, dass hygienische Normen in einem Betrieb unserer Zuständigkeit nicht eingehalten werden.
Verfahrensablauf
Zusendung des ausgefüllten Formulars. Es erfolgt eine Kontrolle / Probenahme im benannten Betrieb. Bei Bedarf gibt es eine Rückmeldung nach Abschluss der Ermittlungen.
Bearbeitungsdauer
eine Woche
Rechtsgrundlagen
Verordnung - 852/2004 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
Verordnung - 1223/2009 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
Verordnung - 1169/2011 - EN - lebensmittelinformationsverordnung - EUR-Lex (europa.eu)
BedGgstV - Bedarfsgegenständeverordnung (gesetze-im-internet.de)
LFGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Formulare