Fleischhygiene - EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben

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Übersicht

Schlachtbetriebe benötigen eine EU-Zulassung. Andere Lebensmittelunternehmen, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs herstellen, benötigen eine EU-Zulassung, wenn sie mehr als ein Drittel an einen anderen Betrieb oder überregional abgeben werden.

Bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs gewinnen, herstellen oder behandeln sind zulassungspflichtig. De Hygieneanforderungen, die die Betriebe zu erfüllen haben, sind im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 festgelegt.
Ausgenommen sind:

  • Primärproduktion,
  • Transporttätigkeiten,
  • Lagerung von Erzeugnissen, deren Lagerung keiner Temperaturregelung bedarf

Bestimmte Einzelhandelstätigkeiten:

  • Herkunftsbetriebe, in denen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Farmwild oder Pferde geschlachtet und anschließend in einen zugelassenen Schlachtbetrieb gebracht werden
  • Landwirtschaftliche Betriebe, die nicht mehr als 10.000 Geflügel oder Hasentiere schlachten und direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen zur direkten Abgabe des Fleisches als Frischfleisch direkt an Endverbraucher abgeben
  • Jäger, die Wild oder Wildfleisch der Tagesstrecke direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen (Umkreis von 100 km von Wohn- oder Erlegeort) zur direkten Abgabe an den Endverbraucher abgeben
  • Einzelhandelsbetriebe, die nicht mehr als ein Drittel der Herstellungsmenge an Lebensmittel tierischen Ursprungs an andere Betriebe des Einzelhandels, die im Umkreis von maximal 100 km liegen, abgeben
  • Aufschlagen von Rohei zur Verarbeitung für Lebensmitteln nicht-tierischen Ursprungs (Backwaren) sofern keine Abgabe an zugelassene Betriebe erfolgt
  •  

Lebensmittelunternehmer im Landkreis PM erhalten Informationen beim Fachdienst 31, Team Fleischhygiene, wenn Zweifel bestehen, ob eine geplante Tätigkeit zulassungspflichtig ist oder, wenn es andere Fragen zur EU-Zulassung von Lebensmittelunternehmen gibt.

  • Antrag
  • Betriebsspiegel
  • Maßstabsgetreuer detaillierter Betriebsplan
  • aktuelles Führungszeugnis