Amtsärztliche Begutachtungen

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Ähnliche Dienstleistungen

Übersicht

Der Amtsärztliche Dienst führt im Auftrag anderer Behörden Untersuchungen durch und erstellt Gutachten.

Der Amtsärztliche Dienst führt im Auftrag anderer Behörden Untersuchungen durch und erstellt Gutachten. Grundlage dafür bilden gesetzliche Vorschriften und ein schriftlicher Auftrag der Behörde. Im Gutachtenwesen ist der Amtsärztliche Dienst zuständig für Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz oder im Ausnahmefall ihren Dienstort im Landkreis Potsdam- Mittelmark haben.

Wenn wir einen Untersuchungsauftrag erhalten, bekommen Sie von uns eine schriftliche Einladung zur Untersuchung. Die Gutachten werden in Bad Belzig, Werder und Teltow erstellt.

Gutachten nach dem Beamtenrecht und der Beihilfeverordnung sind u. a.:

  • Einstellungsuntersuchung
  • Untersuchung vor Übernahme in das Beamtenverhältnis
  • Dienstfähigkeitsüberprüfung
  • Beihilfeangelegenheiten (Heil- und Hilfsmittel, Sanatoriumsbehandlung / Kur, besondere Behandlungsformen)

Gutachten im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
sind u. a.:

  • Gutachten zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit im Auftrag des Jobcenters nach SGB II
  • Gutachten in Sozialhilfeangelegenheiten (nach dem SGB IX und XII)
  • Mehrbedarf bei kostenaufwendiger Ernährung
  • Gewährung von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie für von Behinderung bedrohten Menschen (Werkstatt für behinderte Menschen, vollstationäre Wohnform)
  • Feststellung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit sowie der gesundheitlichen Eignung von Arbeitern und Angestellten für bestimmte Tätigkeiten gemäß TVöD in Verbindung mit einer entsprechenden Dienstvereinbarung der Behörde
  • Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Reisefähigkeit abgelehnter Asylbewerber
  • Blutabnahmen/Schleimhautproben zur Vaterschaftsbestimmung (nach gerichtlichem Beschluss)
  • Untersuchungen im Auftrag des Jugendamtes zur Feststellung von Drogen- oder Alkoholmißbrauch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Leistungen für Privatpersonen sind u. a.:

  • Prüfung der Prüfungsfähigkeit (sofern nach der Prüfungsordnung verlangt)
  • Bescheinigung medizinischer Notwendigkeit von Kurmaßnahmen oder Behandlungen zur Vorlage beim Finanzamt
  • Gesundheitliche Eignung für einen Jagdschein (nach Aufforderung durch die untere Jagdbehörde)

Wie wird begutachtet?
Für die ärztlichen Untersuchungen sind mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Untersuchungsauftrag / Kostenübernahmeerklärung, falls noch nicht vorliegend
  • Medizinische Unterlagen (Vorbefunde [Labor, Röntgen, EKG etc.], Kur- und Krankenhausentlassungsberichte, Vorgutachten, Impfausweis)
  • Namen verordneter Medikamente bzw. Medikamentenverordnungsblatt, Brillenpass, Brille
  • Anerkennungsbescheide für Erwerbsunfähigkeit, Pflegestufe
  • Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Bescheid des Versorgungsamtes

Für die Begutachtungen im Gesundheitsamt gilt grundsätzlich, dass zunächst die gesundheitliche Vorgeschichte und gegebenenfalls bestehende aktuelle Beschwerden erfragt werden. Es werden unter anderem anhand eines Fragebogens Fragen zu bestehenden und früheren Erkrankungen, zu Krankenhausaufenthalten und zum Impfschutz gestellt. Die anschließende körperliche Untersuchung ist eine Ganzkörperuntersuchung. Hierzu ist das Ablegen der Bekleidung notwendig, die Unterwäsche muss nicht abgelegt werden. Sollten Sie in Bezug auf die Entkleidung persönliche Bedenken haben, äußern Sie bitte diese Bedenken gegenüber dem ärztlichen Personal.
Medizintechnische Untersuchungen (beispielsweise Urinuntersuchung, Blutwerte, Hör- und Sehtest) werden abhängig von der medizinischen Fragestellung durchgeführt.
Es ist nicht erforderlich, nüchtern zur amtsärztlichen Begutachtung zu erscheinen.
Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, Rehakliniken, niedergelassene Ärzte, andere Therapeuten werden ausgewertet.
Zusätzliche Untersuchungen außerhalb des Gesundheitsamtes können im Einzelfall veranlasst werden.
Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung ein Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.

Die Gebühren für die amtsärztliche Begutachtung trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Bei Behörden als Auftraggeber geht der Klient in Einzelfällen in Vorleistung.
Näheres ist dem Untersuchungsauftrag zu entnehmen oder bei der zuständigen Dienststelle in Erfahrung zu bringen. Im Fall einer Begutachtung in Prüfungsangelegenheiten oder für die Erstellung von Finanzamt-Bescheinigungen erfolgt die Zahlung gegen Rechnung durch den Klienten.

Begutachtung, amtsärztlicher Dienst, Verbeamtung, Prüfungsfähigkeit