Ausländerbehörde - Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit

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Übersicht

Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit, zur Forschung oder zur Suche nach einem Arbeitsplatz (§§ 18 - 21 Aufenthaltsgesetz)

Hier können Sie einen Aufenthaltstitel für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für die Suche nach einem Arbeitsplatz beantragen.

Sofern vorhanden benötigen Sie hierfür bitte Ihr Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Passersatzpapier) sowie ein aktuelles Aufenthaltsdokument (z. B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis). Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

Außerdem benötigen Sie weitere Unterlagen, insbesondere:

  • Nachweise über Ihre Beschäftigung (Arbeitsplatzangebot in Form der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", Arbeitsvertrag), Ihre selbstständige Tätigkeit oder Ihre Suche nach einem Arbeitsplatz
  • Nachweise über Ihre speziellen Fertigkeiten und Kenntnisse (z.B. Ausbildungsnachweise, Studienabschlüsse, Sprachzertifikate)
  • Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung, Nachweis über Ihre Krankenversicherung)

Diese Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.

Ausländerbehörde Aufenthalt Bleiberecht