Ausländerbehörde - Aufenthaltstitel für die Ausbildung

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Übersicht

Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Berufsausbildung, ein Studium, die Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, ein studienbezogenes Praktikum EU, die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, einen Sprachkurs, einen Schüleraustausch oder für den Schulbesuch (§§ 16 - 17 Aufenthaltsgesetz)

Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland

  • eine Berufsausbildung absolvieren,
  • einen Ausbildungsplatz suchen,
  • an einer Hochschule studieren oder promovieren (einschließlich studienvorbereitende Maßnahmen),
  • einen Studienplatz oder eine Promotionsstelle an einer Hochschule suchen,
  • ein studienbezogenes Praktikum EU absolvieren,
  • an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen,
  • einen Sprachkurs besuchen,
  • eine Schule (keine Hochschule) besuchen oder
  • an einem Schüleraustausch teilnehmen (kein Austauschstudium an einer Hochschule).
Aufenthaltstitel Ausländerbehörde Bleiberecht