Ausländerbehörde - Aufenthaltstitel für die Ausbildung
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Übersicht
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Berufsausbildung, ein Studium, die Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, ein studienbezogenes Praktikum EU, die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, einen Sprachkurs, einen Schüleraustausch oder für den Schulbesuch (§§ 16 - 17 Aufenthaltsgesetz)
Ausführliche Beschreibung
Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland
- eine Berufsausbildung absolvieren,
- einen Ausbildungsplatz suchen,
- an einer Hochschule studieren oder promovieren (einschließlich studienvorbereitende Maßnahmen),
- einen Studienplatz oder eine Promotionsstelle an einer Hochschule suchen,
- ein studienbezogenes Praktikum EU absolvieren,
- an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen,
- einen Sprachkurs besuchen,
- eine Schule (keine Hochschule) besuchen oder
- an einem Schüleraustausch teilnehmen (kein Austauschstudium an einer Hochschule).
Rechtsgrundlage