Ausländerbehörde - Aufenthaltstitel für den Familiennachzug
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Übersicht
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels aus familiären Gründen, zum Beispiel für den Nachzug von Ehegatten oder Kindern zu deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen (§§ 27 - 36a Aufenthaltsgesetz)
Ausführliche Beschreibung
Mithilfe dieser Leistung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen.
Reichen Sie hierfür u.a. die folgenden Unterlagen ein:
- Ihr Ausweisdokument (Reisepass oder Passersatzpapier)
- Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument, falls vorhanden (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis)
- Wenn Sie in Vertretung für eine andere Person handeln: Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis
Außerdem müssen weitere Unterlagen eingereicht werden, insbesondere:
- Nachweise über das Bestehen der familiären Beziehung zu Ihrer Bezugsperson (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
- Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse (z.B. Sprachzertifikate)
- Beim Nachzug zu einem ausländischen Familienmitglied: Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag) und Ihren Krankenversicherungsschutz
Diese Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.
Rechtsgrundlage