Ausländerbehörde - Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen

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Übersicht

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22 - 26 Aufenthaltsgesetz)

Diese Möglichkeit ist für Ausländerinnen und Ausländer,

  • deren Asylverfahren in Deutschland mit einer positiven Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abgeschlossen wurde
  • die durch den russischen Angriffskrieg aus der Ukraine vertrieben wurden oder aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können
  • die auf der Grundlage eines deutschen Aufnahmeprogrammes für Schutzsuchende nach Deutschland eingereist sind
  • die aus dringenden Gründen vorübergehend in Deutschland bleiben müssen (zum Beispiel um an einem Strafverfahren teilzunehmen)
  • die ein Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c Aufenthaltsgesetz besitzen und in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wechseln wollen
  • die ausreisepflichtig - also im Besitz einer Duldung - sind und aufgrund ihrer guten Integration in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten
    sowie
  • die bereits Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis sind, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt wurde und verlängert werden soll

Für die Antragstellung sollten - soweit vorhanden - die folgenden Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden:

  • Ausweisdokument (Reisepass, Passersatzpapier) oder alternativer Identitätsnachweis (zum Beispiel Geburtsurkunde, ID-Karte)
  • Aktuelles Aufenthaltsdokument sowie Zusatzblatt (Aufenthaltstitel, Visum, Aufenthaltsgestattung oder Duldung)
  • Nachweis über die Vertretungsbefugnis, wenn der Antrag in Vertretung für eine andere Person gestellt wird (Eltern benötigen diesen Nachweis nicht)
  • Nachweis über die derzeitige Tätigkeit,
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (in der Regel Bescheid über die Gewährung staatlicher Unterstützungsleistungen, Verpflichtungserklärung)
  • Qualifikationsnachweise
  • Nachweise über die Namensführung bei unterschiedlichen Namensschreibweisen
  • Nachweis über die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse, wenn sich seit dem letzten Behördenkontakt Änderungen ergeben haben
  • Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis, wenn sich das Aufenthaltsrecht von einem Familienangehörigen ableitet oder der Antrag weitere Familienmitglieder umfasst
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht, wenn dieses besteht, und Erklärung der sorgeberechtigten Personen mit dem Einverständnis zum Aufenthalt, wenn der Antrag minderjährige Kinder umfasst
  • Nachweise über Vorstrafen.

Stellen Sie der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich zur Verfügung. Wenn fehlende Unterlagen nachgefordert werden müssen, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten.