Ausländerbehörde - Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)

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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für EU- und EWR-Bürger sowie einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern (§§ 4a, 5 Freizügigkeitsgesetz/EU)

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht Deutsche sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren rechtmäßig - also in Ausübung ihres Freizügigkeitsrechts - in Deutschland aufgehalten haben, können ein Daueraufenthaltsrecht erwerben.

Für eine erfolgreiche Antragsstellung benötigen Sie ein Ausweisdokument (nationales ID-Dokument oder Reisepass). Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Vertretungsnachweis (Ausnahme: Eltern, die einen Antrag für Ihr Kind einreichen).

Darüber hinaus müssen folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Nachweis über zurückgelegte Aufenthaltszeiten
    • Erweiterter Melderegisterauszug
    • Mietvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Steuerbescheid
  • Nachweis über das ausgeübte Freizügigkeitsrecht
    • Erwerbstätige EU-/EWR-Bürger: Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
    • Selbstständige EU-/EWR-Bürger: Gewerbeschein, Gewerbeanmeldung oder Steuerbescheide
    • Nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürger: Nachweis über die Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel
    • Studierende EU-/EWR-Bürger: Immatrikulationsbescheinigung

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen und Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten EU- oder EWR-Bürgers sind, können Sie von dieser Person ein Freizügigkeitsrecht herleiten. Voraussetzung ist, dass Sie eine familiäre Beziehung zu dem EU-/EWR-Bürger pflegen.

Für einen erfolgreichen Antrag benötigen Sie ein Ausweisdokument (z.B. Pass oder Passersatz). Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Vertretungsnachweis.

Darüber hinaus müssen weitere Unterlagen eingereicht werden, z.B.

  • Bei jüngst erfolgter Einreise: Ihr Visum oder Ihre ausländische Aufenthaltskarte, wenn vorhanden
  • Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung zu der in Deutschland lebenden Bezugsperson (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde, Dokumente über das Sorge- oder Umgangsrecht)
  • Nachweis, dass die in Deutschland lebende Bezugsperson derzeit von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch macht oder Gebrauch gemacht hat (z.B. Arbeitsvertrag oder Nachweis über die selbstständige Tätigkeit)
  • Bei fehlender Erwerbstätigkeit der Bezugsperson: Nachweis über Ihre ausreichenden Existenzmittel und Ihren Krankenversicherungsschutz
  • Bei Voraufenthalten in Deutschland: Nachweise über die Änderung Ihrer Lebenssituation (z.B. bei Scheidung, Fortzug oder Tod der Bezugsperson)

Die Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.