Kulturförderung
{{ oe.name }}
{{ oe.street }} {{ oe.streetNumber }}
Ähnliche Dienstleistungen
Übersicht
Sie sind eine gemeinnützige kulturelle Einrichtung oder ein Verein und planen eine Kulturmaßnahme durchzuführen? Dann können Sie einen finanziellen Zuschuss beantragen.
Die Kulturförderrichtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark bietet finanzielle Unterstützung für Kultureinrichtungen und Vereine im Landkreis und hilft dabei, wichtige Projekte und Maßnahmen zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege umzusetzen.
Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und alle mit dem Verwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und der Eigenanteil des Antragstellers sind als Deckungsmittel einzusetzen. Dabei sind die Fördermöglichkeiten Dritter sind auszuschöpfen. Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Die Zuwendungen können für die Begleichung der unbedingt notwendigen Ausgaben, die im Zusammenhang mit der zu realisierenden Maßnahme stehen, verwendet werden, darf aber nicht zu Überschüssen beim Empfänger führen.
Der Zuwendungsempfänger muss eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben und eine in fachlicher und finanzieller Hinsicht ordentliche Durchführung der geförderten Maßnahmen nachhaltig gewährleisten. Er muss in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel ordnungsgemäß nachzuweisen.
- Antragsformular
- eine kurze Darstellung der Tätigkeit des Vereins/der Gruppe/der Person, Anzahl der Mitglieder; Name, Anschrift und Sitz des Antragstellers
- bei Vereinen die Satzung und den Nachweis über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- Projektbeschreibung bzw. Darlegung des Vorhabens, Veranstaltungsplan und ähnliche Dokumente, die das Vorhaben ausreichend darstellend
- detaillierter Finanzierungsplan.
30.10. eines Jahres für das Folgejahr