Berufsschule - Zuschuss Unterkunft/Verpflegung

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Öffnungszeiten

Übersicht

Wenn Sie für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten.

  • ein Berufsausbildungsvertrag nach BBiG oder HwO vorliegt,
  • die besuchte und zuständige Berufsschule sich im Land Brandenburg oder in einem Land innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet,
  • aufgrund der täglichen Fahrtzeit gemäß Nummer 3 Absatz 2 eine berufsschulnahe Unterkunft genutzt wird,

und

  • sie im Land Brandenburg berufsschulpflichtig gemäß § 39 Absatz 2 BbgSchulG oder berufsschulberechtigt gemäß § 39 Absatz 4 Satz 1 BbgSchulG sind oder
  • sich der Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts gemäß § 9 Abgabenordnung im Land Brandenburg befindet, ihre Ausbildungsstätte jedoch außerhalb des Landes Brandenburg liegt und das Bundesland in dem sich die Berufsschule befindet, schriftlich bestätigt, dass es keine Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung gewährt (Ablehnungsbescheid).
  • Kopie des Ausbildungsvertrages,
  • Rechnungen, Quittungen und Überweisungsbelege im Original,
  • Turnus- oder Blockplan der Berufsschule,
  • ggf. Nachweis der (Schwer-)Behinderung

Sofern die Ausbildungsstätte nicht in Brandenburg liegt, sind zusätzlich einzureichen:

  • Ablehnungsbescheid des anderen Bundeslandes, in dem sich die Berufsschule befindet
  • Eidesstattliche Erklärung des Ausbildungsbetriebes, dass er die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht übernimmt

Die Unterstützung muss jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres beantragt werden und wird dann bewilligt und ausgezahlt. Als Schulhalbjahre gelten folgende Zeiträume (abweichend von den Schulferien):

  • erstes Schulhalbjahr: 01.08. – 31.01.
  • zweites Schulhalbjahr: 01.02. – 31.07.

Für Schüler, die noch nicht volljährig sind, stellen die Eltern den Antrag. Bevor Sie ihn bei der zuständigen Stelle einreichen, müssen Sie ihn Ihrer Berufsschule vorlegen. Diese überprüft die Daten und bestätigt Ihre Anwesenheit an den beantragten Tagen.

Wenn Ihnen die finanzielle Unterstützung gewährt wird, erfolgt die Auszahlung auf das von Ihnen angegebene Konto, Barauszahlungen sind nicht möglich. Vorauszahlungen sind nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zur Vorleistung der Unterkunftskosten nicht in der Lage sind. Wurden Ihnen Abschlagszahlungen gewährt, müssen Sie die tatsächlich entstandenen Kosten nachträglich nachweisen.

Unterkunft Internat