Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
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Übersicht
Als Beteiligter am Grundstück können Sie über das bereitgestellte Formular die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis des Landkreises Potsdam-Mittelmark beantragen.
Eine Baulast ist eine freiwillige Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, um planungs- oder bauordnungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen. Diese Verpflichtung wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen und ermöglicht, dass bestimmte Bauvorhaben überhaupt genehmigt werden können, obwohl sie nicht vollständig den sonst geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Mit einer Baulast sichern Sie beispielsweise die Abstandsflächen, den Brandschutzabstand, die Erschließung des Grundstücks oder die Herstellung notwendiger Stellplätze. Sie kann auch erforderlich sein, wenn Ihr Bauvorhaben Abweichungen oder Befreiungen vom geltenden Baurecht erfordert. Eine privatrechtliche Vereinbarung, z.B. eine Grunddienstbarkeit, reicht für diesen Zweck nicht aus - eine öffentlich-rechtliche Sicherung über die Eintragung einer Baulast im Baulastenverzeichnis ist zwingend erforderlich, wenn baurechtliche Vorschriften betroffen sind.
Entstehen eines öffentlichen Interesses und Erklärung des Grundstückseigentümers die Baulast zu übernehmen
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, Lageplan auf Grundlage des Liegenschaftskatasters und Darstellung der bemaßten Baulastfläche in grüner Farbe sowie der betreffenden Gebäude, ggf. Grundbuchauszug und beglaubigt unterschriebene Verpflichtungserklärung des belasteten Grundstückseigentümers
Bitte reichen Sie für die Eintragung einer Baulast Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Sollten Sie noch keine Verpflichtungserklärung haben, wird diese für Sie erstellt und Ihnen zusandt, damit Sie diese an die Grundstückseigentümer, die die Baulast übernehmen, weiterleiten können. Die zu verpflichtenden Grundstückseigentümer müssen ihre Unterschriften öffentlich beglaubigen lassen (bei einem Notar) oder sie müssen von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, von der Katasterbehörde oder der Bauaufsichtsbehörde beglaubigt sein. Anschließend senden Sie das Original der beglaubigt unterschriebenen Verpflichtungserklärung an die Bauaufsichtsbehörde zurück. Mit der Eintragung der Baulast in das Baulastenverzeichnis wird diese wirksam und sie gilt auch gegenüber nachfolgenden Grundstückseigentümern.
Abschließend erhalten Sie - bzw. die Verpflichteten und die Begünstigten - eine Kopie der Baulasteintragung.
nein
Gültigkeit: unbegrenzt bis zur Löschung
ca. 8 Wochen
200,00 € bis 2000,00 € je Eintragung
§ 84 Brandenburgische Bauordnung/ Brandenburgische Baugebührenordnung
VV Baulasten
VV Vorbereitung Grundstücksteilung