Denkmalschutz - Bodendenkmale
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Übersicht
Bodendenkmale sind bewegliche und unbewegliche Denkmale, insbesondere Reste von Spuren und Gegenständen, von Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden.
Der Schutz und Erhalt der Bodendenkmale sowie der Grabungsschutzgebiete obliegen dem Landkreis in enger Verbindung mit den Denkmaleigentümern bzw. den Kommunen.
Wer Bodendenkmale entdeckt, hat dies unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen, die ihrerseits die Denkmalfachbehörde informiert. Zur Anzeige verpflichtet sind auch Eigentümer/innen und sonstige Nutzungsberechtigte sowie der/die Leiter/in der Arbeiten, bei denen Bodendenkmale entdeckt worden sind, sobald sie von der Entdeckung erfahren. Die Fundstelle ist in unverändertem Zustand zu erhalten und vor Gefahren zu schützen.