Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme

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Übersicht

Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?

Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.

Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.

Wechselt die Bauherrschaft, hat die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Textform den Wechsel der Bauherrschaft mit. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.

Es dauert ein paar Tage (3 bis 4 Tage) bis die Änderung im System der unteren Bauaufsichtsbehörde eingepflegt ist.

Baugenehmigung Baustelle Bauherr Bauherrschaft Wechsel