Bürgergeld - Veränderungsmitteilung
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Übersicht
Änderungen der persönlichen Lage während Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie Ihrem zuständigen Jobcenter mitteilen.
Ausführliche Beschreibung
Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, haben diese oft Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II. Gegebenenfalls gibt es weniger oder auch mehr Geld. Sie müssen jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter melden.
Sie müssen beispielsweise melden:
- Ortsabwesenheit
- Umzug
- Nebenbeschäftigung
- Arbeitsaufnahme
- Ausbildungsaufnahme
- Selbständigkeit
- Studium
- Elternzeit
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Mutterschutz
- Praktikum
- Schulbesuch
- Freiwilligendienst
- Wehrübung
- Sonstige Abmeldung
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Änderungen Ihrer persönlichen Lage teilen Sie schriftlich mit:
- Registrieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit.
- Sie können nach erfolgter Registrierung den Online-Service der Agentur für Arbeit nutzen, um Änderungen mitzuteilen.
- Sie können die Änderungsmeldung aber auch per Post an das zuständige Jobcenter schicken oder persönlich bei Ihrem zuständigen Jobcenter abgeben.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Rechtsgrundlage(n)