Bürgergeld - Veränderungsmitteilung
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Übersicht
Änderungen der persönlichen Lage während Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie Ihrem zuständigen Jobcenter mitteilen.
Ausführliche Beschreibung
Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, haben diese oft Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II. Gegebenenfalls gibt es weniger oder auch mehr Geld. Sie müssen jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter melden.
Sie müssen beispielsweise melden:
- Ortsabwesenheit
- Umzug
- Nebenbeschäftigung
- Arbeitsaufnahme
- Ausbildungsaufnahme
- Selbständigkeit
- Studium
- Elternzeit
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Mutterschutz
- Praktikum
- Schulbesuch
- Freiwilligendienst
- Wehrübung
- Sonstige Abmeldung
Verfahrensablauf
Änderungen Ihrer persönlichen Lage teilen Sie schriftlich mit:
- Rufen Sie den Onlinedienst „Veränderungsmitteilung“ einfach und bequem oben rechts über die Schaltfläche „Zum Onlinedienst“ auf dieser Internetseite auf.
- Sie können die Änderungsmeldung aber auch per Post an das zuständige Jobcenter schicken oder persönlich bei Ihrem zuständigen Jobcenter abgeben.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen