Registrierung als Berufsbetreuer/in

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Übersicht

Wenn Sie von Berufs wegen andere Personen rechtlich betreuen möchten, müssen Sie von der örtlichen Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden. Zuvor müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin registrieren lassen.

Möchten Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden? Dann müssen Sie die Registrierung bei der örtlichen Betreuungsbehörde als zuständige Stammbehörde beantragen. Diese ist notwendig, um vom Betreuungsgericht als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer bestellt zu werden und um einen Anspruch auf Vergütung zu erwerben. Die Registrierung gilt bundesweit.

Als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer stehen Sie erwachsenen Menschen zur Seite, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre (rechtlichen, finanziellen und /oder gesundheitlichen )Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können.

Gründe für die Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung können können beispielsweise psychische Erkrankungen und Sucht-Erkrankungen oder geistige, körperliche und altersbedingte Einschränkungen sein. Als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer handeln Sie unterstützend bzw. vertretend  im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises unter Berücksichtigung der Wünsche für die betroffene Person.

Sie verfügen über die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit.

Die persönliche Eignung wird im Rahmen eines Gesprächs geprüft.

Die Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgt durch die Vorlage bestimmter Unterlagen und Erklärungen. Sie weisen eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer nach. Diese umfasst Kenntnisse in folgenden Bereichen:

  • Betreuungs- und Unterbringungsrecht
  • dazugehöriges Verfahrensrecht
  • Personen- und Vermögenssorge
  • sozialrechtliches Unterstützungssystem
  • Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen
  • Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
  • Alternativ dazu: Sie haben einen Studienabschluss in Sozialpädagogik, sozialer Arbeit oder ein Juristisches Examen mit der Befähigung zum Richteramt.

Ferner müssen Sie eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer für Vermögensschäden abgeschlossen haben, die mindestens 250.000 Euro pro Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres abdeckt.

Die Registrierung als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag. Den Antrag können Sie mittels der zur Verfügung gestellten Formulare stellen. Senden Sie alle erforderlichen Nachweise an die örtliche Betreuungsbehörde.
Im Rahmen eines Gesprächs wird die persönliche Eignung überprüft.

Sie erhalten den Bescheid über die Entscheidung, ob Ihre Registrierung als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer erfolgt ist.

3 Monate

Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen, insbesondere des Nachweises über die erforderliche Sachkunde. Sie kann darüber hinaus einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und dem Antragsteller rechtzeitig mitzuteilen.

Für jede Registrierung wird eine Gebühr von 200 Euro erhoben. Auslagen werden nicht gesondert erhoben. Im Einzelfall kann aus Gründen der Billigkeit von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden. Folgende Registrierungen erfolgen immer gebührenfrei:

  • Registrierungen nach § 28 Absatz 2,
  • Registrierungen nach § 32 Absatz 1 Satz 1 sowie
  • unbefristete Registrierungen für Antragsteller, die nach § 33 vorläufig registriert sind.
gesetzlicher Betreuer gesetzliche Betreuerin gesetzliche Betreuung Betreuungsbehörde