Mobilitätszuschuss
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Übersicht
Der Mobilitätszuschuss kann bei Aufnahme einer förderfähigen Berufsausbildung außerhalb einer pendelbaren Entfernung gewährt werden.
Der Mobilitätszuschuss soll jungen Menschen als Anreiz dienen, ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildungsaufnahme in einer anderen Region zu verlassen. Bei einer Ausbildungsaufnahme außerhalb des üblichen Tagespendelbereiches, die einen Umzug vom bisherigen Wohnort erforderlich macht, wird ein Zuschuss zu Fahrkosten für zwei Familienfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr gewährt.
Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II und befinden sich in einer betrieblichen Berufsausbildung im ersten Ausbildungsjahr. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist, dass die Ausbildungsstätte nicht in angemessener Zeit erreichbar ist, wenn bei Benutzung der zweckmäßigsten Verkehrsverbindungen für Hin- und Rückweg eine Wegezeit von insgesamt mehr als 2 Stunden (Wegezeit: Fahrzeit und notwendige Wartezeiten) vor und nach der täglichen Arbeitszeit aufzuwenden ist.
- Ausbildungsvertrag
- Nachweis über die auswärtige Unterbringung
Gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft wird der Unterstützungsbedarf identifiziert. Sie erhalten einen Antrag, der vor dem Ausbildungsbeginn einzureichen ist. Über die bewilligte Förderung erhalten Sie einen Bescheid.
In Abhängigkeit von der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sollten Sie mit einer Bearbeitung innerhalb von 4 Wochen rechnen.