Maßnahme bei einem Arbeitgeber
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Übersicht
Die Maßnahme bei einem Arbeitgeber ist eine betriebliche Arbeitserprobung. Sie dient der Feststellung der Eignung für die angestrebte Tätigkeit.
Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG), sollen die berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Dabei haben Sie als Arbeitgeber, die Möglichkeit die berufliche Eignung eines potentiellen Arbeitnehmers betrieblich zu erproben. Durch die Teilnahme können berufsfachliche Vermittlungshemmnisse verringert und beseitigt werden. Weiterhin können berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten erhalten und ausgebaut werden.
Primäres Ziel der Erprobung ist eine sozialversicherungspflichtige Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme. Zweck der Maßnahme bei einem Arbeitgeber darf es nicht sein, ausschließlich oder überwiegend Tätigkeiten auszuüben, für die in der Regel Entgelt gezahlt wird. Ebenso dürfen Maßnahmen bei einem Arbeitgeber nicht dazu dienen urlaubs- oder krankheitsbedingte betriebliche Ausfälle oder betriebliche Spitzenbelastungen aufzufangen.
Eine MAG darf nicht im Ausland durchgeführt werden.
Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II und möchten eine Probearbeit bei einem Arbeitgeber durchführen.
- Bestätigung des Arbeitgebers
Der formlose Antrag ist grundsätzlich vor Antritt der Probearbeit zu stellen. Nach Beratung durch die Integrationsfachkraft und Prüfung der Voraussetzungen, wird eine Bewilligung zur Durchführung der Maßnahme an den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber versandt.
In dem Bewilligungsschreiben sind Hinweise für den Arbeitgeber enthalten. Die Anlage Erhebungsbogen für eine Maßnahme beim Arbeitgeber soll möglichst vor Beginn der Maßnahme an den Arbeitgeberservice (AGS) gesendet werden. Der Berichtsbogen für eine Maßnahme beim Arbeitgeber soll nach Beendigung der Maßnahme an den AGS versandt werden.
Sollten dem Arbeitnehmer Kosten bei der Durchführung der Maßnahme entstehen, können diese gefördert werden. Dazu ist die Anlage Erklärungsbogen, die im Bewilligungsschreiben des Arbeitnehmers enthalten ist, auszufüllen und einzureichen. Dazu ergeht ein gesonderter Bewilligungsbescheid.
In Abhängigkeit von der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung umgehend.