Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
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Übersicht
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, können Sie Unterstützung für Ihre geplante bzw. bereits ausgeübte Selbständigkeit erhalten
Sie können Unterstützung für Ihre geplante bzw. bereits ausgeübte Selbständigkeit erhalten in Form von:
- Darlehen und Zuschüssen für Sachgüter
- Beratung durch fachspezifische Dritte oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten
Folgende Leistungen sind möglich:
- Unterstützung tragfähiger Gründungsvorhaben oder bestehender Selbständigkeiten bei der Anschaffung notwendiger Sachgüter bis zu einer Summe von 5000,-€ in Form eines Darlehen oder eines Zuschusses
- Angebote zur Vermittlung betriebswirtschaftlicher Grundlagen
- Angebote zur Beratung, bspw. zur Analyse, Aktivitäten zur Erhaltung/Stabilisierung und bei Bedarf zur Neuausrichtung der ausgeübten Selbständigkeit
Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II und sind selbständig oder wollen es werden.
Sie haben ein tragfähiges Konzept und sind selbst in der Lage eine Selbständigkeit hauptberuflich auszuüben.
Die Sachgüter sind zwingend notwendig und angemessen, um die Aufnahme, die Fortführung oder den Erhalt der selbständigen Tätigkeit zu unterstützen. Sie können eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle vorlegen.
Sie haben keine andere Möglichkeit die gewünschten Sachkosten zu finanzieren.
Die Selbständigkeit muss darauf ausgerichtet sein, den Leistungsbezug nach dem SGB II beenden zu können.
Sie benötigen einen ausgefüllten Antrag auf Leistungen zur Eingliederung Selbständiger. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Integrationsfachkraft.
Bei der Beantragung von Zuschüssen oder Darlehen benötigen Sie:
- ein Unternehmenskonzept
- eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
- eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle (Kammer oder Lotsendienst)
- mindestens 3 Angebote zu Ihrer beantragten Sachleistung
- Ablehnungen der möglichen Kreditgeber
- ausgefüllte Anlage EKS (Einkommen Selbständige)
Für die Beantragung von Sachkosten und die Finanzierung von Beratungsangeboten erhalten Sie den Antrag und Informationen zu den notwendigen Nachweisen von Ihrer Integrationsfachkraft, den Sie mit den erforderlichen Nachweisen einreichen. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie dazu einen schriftlichen Bescheid.
Es gibt keine Frist.
In Abhängigkeit von der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sollten Sie mit einer Bearbeitung innerhalb von 4 Wochen rechnen.