Grundsicherung im Alter

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Übersicht

Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio-kulturelle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.

Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze (diese Grenze liegt zwischen 66 und 67 Jahren) erreicht haben oder wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum erhalten, in dem Sie

  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder
  • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus.
Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab, dazu zählen:

  • der maßgebende Regelbedarf
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
  • zusätzliche Bedarfe, wie zum Beispiel
  • Mehrbedarfe bei:
    1. Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G oder
    2. Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung erforderlich ist
    3. Schwangerschaft
  • Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel Erstausstattungen für die Wohnung)
  • Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung

Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

  • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
  • Sie haben die Altersgrenze ( 66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert ,
    oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.
  • Ausgefüllter Antrag
  • Einkommens- /Vermögensnachweise
  • Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/aktuelle Neben - und Heizkostenabrechnungen
  • Belege über laufende Ausgaben
  • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
  • Falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbsminderung : Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte volle Erwerbsminderung
  • Falls vorhanden: Rentenerstbescheid
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen
Sozialhilfe; Erwerbsminderung