Förderung der beruflichen Weiterbildung
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Übersicht
Die Förderung beruflicher Weiterbildung kann eine fachbezogene Qualifizierung oder auch eine Umschulung sein. Grundlage ist eine eingetretene oder drohende Arbeitslosigkeit im bisherigen Beruf.
Bei der Förderung beruflicher Weiterbildung werden Ihre Fähigkeiten, Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und Vorkenntnisse sowie Ihre persönlichen Voraussetzungen wie Eignung und Mobilität berücksichtigt. Ihre Integrationsfachkraft entscheidet nach ausführlicher Beratung, ob Sie zur beruflichen Eingliederung eine Qualifizierung benötigen.
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, können Sie eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten. Es besteht kein Rechtsanspruch. Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter wird mit Ihnen gemeinsam entscheiden, was Ihnen hilft wieder beruflich Fuß zu fassen und ob dazu eine Förderung der beruflichen Weiterbildung hilfreich ist. Dabei spielen neben Ihrer Motivation Ihre Neigungen, Eignung, individuelle Leistungsfähigkeit und die Erfolgsaussichten am Arbeitsmarkt eine Rolle.
Gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft wird der Weiterbildungsbedarf identifiziert. Die Integrationsfachkraft übergibt die Einschätzung an die Bundesagentur für Arbeit. Sie erhalten von dort einen Termin zum Beratungsgespräch, in dem dann über die Förderung entschieden wird.
4-8 Wochen