Förderung aus dem Vermittlungsbudget

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Übersicht

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll durch die Übernahme verschiedener Kosten auf dem Weg in eine Beschäftigung unterstützen.

Über das Vermittlungsbudget kann die Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung gefördert werden. Leistungen sind die Übernahme von :

  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
  • Unterstützung der Persönlichkeit
  • Kosten für Nachweise (z. B. Übersetzung von Zeugnissen)
  • Kosten für Arbeitsmittel, sofern der Arbeitgeber nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist
  • Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits-oder Ausbildungsstelle (soweit diese außerhalb des Tagespendelbereiches liegt)
  • Kosten für tägliche Pendelfahrten zum Arbeits-oder Ausbildungsort
  • Umzugskosten aufgrund Wohnungswechsels bei Aufnahme einer Arbeits-oder Ausbildungsstelle außerhalb des Tagespendelbereiches
  • Kosten für getrennte Haushaltsführung bei Aufnahme einer  Arbeits- oder Ausbildungsstelle außerhalb des Tagespendelbereiches
  • sonstige Kosten in Einzelfällen

Förderungsfähig sind:

  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen wollen
  • Ausbildungssuchende, die eine versicherungspflichtige Berufsausbildung anstreben
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II können auch bei der Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Ausbildung unterstützt werden.

Leistungsvoraussetzungen:

  • Die Förderung ist zur Beseitigung konkreter Hemmnisse bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Berufsausbildung notwendig.
  • Die Höhe der Förderung muss angemessen sein.
  • Der Arbeitgeber erbringt keine gleichartigen Leistungen.
  • Andere öffentlich-rechtliche Stellen sind zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich nicht verpflichtet.
  • Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.
  • Die Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Es ist ein Antrag auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget mit ergänzenden Nachweisen erforderlich.

Bewerbungskosten:

  • Nachweise für erfolgte schriftliche und Online-Bewerbungen

Reisekosten Vorstellungsgespräch:

  • Einladung des Arbeitgebers zum Vorstellungsgespräch

Kosten für Nachweise:

  • entsprechende Kostenvoranschläge

Kosten für Arbeitsmittel:

  • Vorlage des Arbeitsvertrages
  • Nachweis, dass der Arbeitgeber die Kosten nicht trägt
  • der Erwerb des Arbeitsmittels ist durch Vorlage der Originalquittung zu belegen

Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits-oder Ausbildungsstelle und für Pendelfahrten:

  • Vorlage des Arbeitsvertrages

Kosten für getrennte Haushaltsführung:

  • Vorlage des Arbeitsvertrages
  • Vorlage der Mietverträge für beide Wohnungen/Niederlassungen

Kosten für den Umzug:

  • Vorlage des Arbeitsvertrages
  • Vorlage des neuen Mietvertrages

Eine vorherige Antragstellung ist erforderlich.

In Abhängigkeit von der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sollten Sie mit einer Bearbeitung innerhalb von 2 Wochen rechnen.

Bewerbungskosten Reisekosten Vorstellungsgespräch Übersetzung Pendelfahrten Übersetzung Zeugnis