Einstiegsqualifizierung
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Übersicht
Bei der Einstiegsqualifizierung (EQ) handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges betriebliches Langzeitpraktikum.
Bei der Einstiegsqualifizierung (EQ) handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges betriebliches Langzeitpraktikum.
Die EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und orientiert sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, können mit der EQ an eine Ausbildung herangeführt werden.
Die EQ hat eine Dauer von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Die Förderung beginnt frühestens ab 1 .Oktober. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist je nach Voraussetzungen der Teilnehmenden möglich.
Sie als Arbeitgeber erhalten vom Jobcenter auf Antrag einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und einen pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung. Dafür schließen Sie mit der bzw. dem EQ-Teilnehmenden einen Praktikumsvertrag ab und zahlen eine Praktikumsvergütung. Sie übersenden ein Exemplar des Vertrages an die zuständige IHK.
Bei Berufsschulpflicht ermöglichen Sie dem Jugendlichen den Besuch der Berufsschule. Sie als Arbeitgeber müssen innerhalb von drei Monaten eine Bestätigung der Krankenkasse über die erfolgte Anmeldung zur Sozialversicherung und die Versicherungsnummer vorlegen. Der Zuschuss zur Vergütung wird nur geleistet, wenn diese Auflage erfüllt ist.
- Vertrag Einstiegsqualifizierung
- Anmeldung zur Sozialversicherung
Sie als Arbeitgeber erhalten vom Jobcenter auf Antrag einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und einen pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung. Dafür schließen Sie mit der bzw. dem EQ-Teilnehmenden einen Praktikumsvertrag ab und zahlen eine Praktikumsvergütung. Der Arbeitgeber übersendet ein Exemplar des Vertrages an die zuständige IHK.
Bei Berufsschulpflicht ermöglichen Sie den Jugendlichen den Besuch der Berufsschule. Sie als Arbeitgeber müssen innerhalb von drei Monaten eine Bestätigung der Krankenkasse über die erfolgte Anmeldung zur Sozialversicherung und die Versicherungsnummer vorlegen. Der Zuschuss zur Vergütung wird nur geleistet, wenn diese Auflage erfüllt ist.
In Abhängigkeit von der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sollten Sie mit einer Bearbeitung innerhalb von 4 Wochen rechnen.