Betreuungsgerichtshilfe
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Übersicht
Die örtliche Betreuungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark wirkt in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht (Betreuungsgericht) über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.
Ein Betreuer ist dann zu bestellen, wenn ein Volljähriger in Folge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann und andere Hilfen nicht zur Verfügung stehen. Die örtliche Betreuungsbehörde kann hierbei dem Betreuungsgericht von Amts wegen mitteilen, dass die Bestellung eines Betreuers oder eine andere Maßnahme in Betreuungssachen erforderlich sei. Hierbei muss die Betreuungsbehörde stets prüfen, ob und inwieweit die Mitteilung unter Beachtung der berechtigten Interessen des Betroffenen nach ihren Erkenntnissen erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr für das Wohl des Betroffenen abzuwenden.
Die örtliche Betreuungsbehörde unterstützt darüber hinaus das Betreuungsgericht in bereits anhängigen Betreuungsverfahren. Dies gilt insbesondere für die Aufklärung und Mitteilung des Sachverhalts, den das Gericht für aufklärungsbedürftig hält. Zudem schlägt die Behörde eine Person vor, die sich im Einzelfall zum Betreuer eignet.