Betreuungsbehörde - Beglaubigung
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Ähnliche Dienstleistungen
Übersicht
Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Oft passiert es unverhofft. Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit können Sie wichtige Entscheidungen Ihres Lebens nicht mehr selbst treffen. Dann kann eine Vorsorgevollmacht schnell wichtig und hilfreich werden. Damit können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie in Ihrem Sinne zu vertreten. Sollte es im Einsatz der Vollmacht einmal Schwierigkeiten mit der Anerkennung geben, kann möglicherweise eine Beglaubigung weiterhelfen.
Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Unterschrift oder Ihr Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen können Sie durch die örtliche Betreuungsbehörde beglaubigen lassen.
persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin
- Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
- gültige Personaldokumente
Suchen Sie die örtliche Betreuungsbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich mit der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente. Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.
10,00 Euro für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung