Berufsorientierungspraktikum

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Übersicht

Das Berufsorientierungspraktikum ermöglicht jungen Menschen, sich bei einem oder mehreren Arbeitgebern in bis zu 6-wöchigen Praktika über Berufsbilder zu informieren und die Berufswahlentscheidung zu festigen.

Das Berufsorientierungspraktikum unterstützt junge Menschen, einen Einblick in den jeweiligen Ausbildungs- oder dualen Studienberuf zu erhalten. Zielgruppe können sowohl junge Menschen mit oder ohne Behinderungen sein, die bisher keine oder lediglich erste berufliche Vorstellungen haben und durch ein oder ggf. mehrere kurze Berufsorientierungspraktika konkrete Ausbildungswünsche (Neuorientierung) entwickeln wollen.

Zielgruppe können aber auch junge Menschen sein, die bereits beruflich vororientiert sind und einen bereits bestehenden Ausbildungswunsch durch praktische Einblicke in den Beruf festigen wollen.

Das Berufsorientierungspraktikum kann bei einem oder bei mehreren Arbeitgebern durchgeführt werden. Die Dauer soll mindestens eine Woche, maximal sechs Wochen beim selben Arbeitgeber betragen. Durch den Arbeitgeber erfolgt während der Teilnahme am Praktikum keine Vergütung, die Teilnehmenden sind gesetzlich unfallversichert. Durch das Jobcenter können Fahrkosten, Unterbringungskosten, Arbeitskleidung, sowie Kosten für Kinderbetreuung gefördert werden.

Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II und haben die Vollzeitschulpflicht erfüllt (allgemeine bzw. allgemeinbildende Schulpflicht) und interessieren sich für einen Ausbildungs- oder dualen Studienberuf. Eine Altersbeschränkung sieht das Gesetz nicht vor. Ihre Integrationsfachkraft informiert Sie über die Möglichkeit einer Förderung des Berufsorientierungspraktikums.
Eine Förderung des Berufsorientierungspraktikums wird nur erbracht, wenn sie vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses – dem jeweiligen Praktikum – beantragt worden ist.

  • Praktikumsvertrag,
  • ggf. weitere Nachweise  zu Fahrt- und ggf. Unterbringungskosten, Arbeitsbekleidung und Kinderbetreuungskosten

Gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft wird der Unterstützungsbedarf identifiziert. Sie erhalten einen Antrag, der vor dem Praktikumsbeginn einzureichen ist. Je nach beantragter Förderung sind der Praktikumsvertrag sowie Nachweise zu Fahrt- und ggf. Unterbringungskosten, Arbeitsbekleidung und Kinderbetreuungskosten einzureichen. Über die bewilligte Förderung erhalten Sie einen Bescheid.

Die Antragstellung durch einen Praktikums- bzw. potentiellen Ausbildungsbetrieb ist ausgeschlossen.

In Abhängigkeit von der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sollten Sie mit einer Bearbeitung innerhalb von 2 Wochen rechnen.

BOP Berufsorientierung Praktikum