Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

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Übersicht

Der Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein ist die Finanzierungszusicherung Ihres Jobcenters, neue berufliche Kenntnisse zu erwerben, durch ein Coaching bei Bewerbungen zu punkten oder eine private Arbeitsvermittlung zu nutzen.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Fördermittel Ihres Jobcenters. Er soll Leistungsberechtigten den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben ermöglichen.

Es gibt 3 Arten des AVGS:

Mit dem AVGS-MAT kann ein professionelles Coaching oder eine berufliche Qualifizierung genutzt werden.

Beim AVGS-MAG wird durch ein 6-8-wöchiges Training bei einem Arbeitgeber festgestellt, ob der Arbeitsuchende für die Beschäftigung geeignet ist. Der umgangssprachliche Begriff hierfür ist „Probearbeit“.

Der AVGS-MPAV beinhaltet die private Arbeitsvermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Nach erfolgreicher Vermittlung wird diese vergütet.

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, können Sie einen AVGS erhalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausgabe eines AVGS. Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter wird mit Ihnen gemeinsam entscheiden, was Ihnen hilft wieder beruflich Fuß zu fassen und ob dazu ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein hilfreich ist.

Sie erhalten den Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein von Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter. Folgende Dokumente müssen für eine Entscheidung vorliegen

AVGS-MAT:

  • der Originalgutschein,
  • der Übersichtsbogen des Maßnahme-Trägers
  • der Nachweis zur Zertifizierung der Maßnahme

AVGS-MAG:

  • der Originalgutschein
  • die Bestätigung des Arbeitgebers

Für die Erstattung Ihrer Kosten bei der Teilnahme an diesen Maßnahmen erhalten Sie einen Erklärungsbogen. Diesen müssen Sie für eine Entscheidung ausgefüllt und gegebenenfalls mit Belegen bei Ihrer Integrationsfachkraft vorlegen.

AVGS-PAV:

  • der Originalgutschein
  • die Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung

Beide Dokumente muss der private Arbeitsvermittler im Anschluss vorlegen, um die Vergütung zu erhalten.

In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter wird über die Ausgabe eines AVGS entschieden. Dieser enthält alle wichtigen Rahmenbedingungen (Ziel, Dauer, regionale Beschränkung).

Sie suchen sich dann eine passende Maßnahme und kontaktieren den Maßnahmeträger. Er prüft die Vorgaben Ihres AVGS. Kann er Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern, erhalten Sie von ihm eine Bestätigung.

Anhand dieser Bestätigung prüft Ihre Integrationsfachkraft, ob die Maßnahme bewilligt werden kann.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Auch der Maßnahmeträger wird darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde und Sie können die Maßnahme antreten.

In Abhängigkeit von der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sollten Sie mit einer Bearbeitung innerhalb von 2 Wochen rechnen.

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