Fahrerlaubnis - Neuerteilung nach Entziehung, Verzicht oder Ablehnung
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Übersicht
Ab 01.01.2026 – Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Online-Terminvereinbarung eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich ist.
Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen und evtl. eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt? Dann können Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag rechtzeitig (frühestens 6 Monate) vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen, da die vorgeschriebenen Ermittlungen oft einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
Kein Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem anderen EU/EWR-Staat
- Gültiger Personalausweis oder andere Ausweisdokumente
- Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)
- Behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre und nicht in den Klassen C und D)
zusätzlich bei den Klassen C und D:
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Leistungstest* (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Weiterbildung Berufskraftfahrer
*nur bei Klasse D oder ab einem Alter von 50 Jahren
Gebühr zwischen 159,40€ und 256,00 € (je nach Aufwand)
Beantragung:
- postalisch
- persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde
- Abgabe bei zuständiger Gemeinde / Amt / Stadtverwaltung