Jobcenter MAIA informiert zum Sofortzuschlag für Kinder

Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, erhalten ab Juni 2022 einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind. Diese Auszahlung erfolgt automatisch und bedarf keines gesonderten Antrags, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Es lebt mit den Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt zusammen
  • Das Kind erhält Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Das Jobcenter MAIA wird den Sofortzuschlag monatlich zur Zahlung an die Berechtigten anweisen.

Haben Sie Rückfragen zum Sofortzuschlag?
Dann melden Sie sich gern per E-Mail über Jobcenter-MAIA@potsdam-mittelmark.de oder telefonisch unter der Nummer 033841 91-800.

Leistungen für ukrainische Staatsbürger*innen

Zum 01.06.2022 erfolgt für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine der Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende – SGB II). Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung) und Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung.

Was wird zur Antragstellung benötigt?

Voraussetzung ist die Vorlage

  • der Fiktionsbescheinigung oder
  • eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) 
  • der Ausweisdokumente (Pass/Passersatz)
  • einer Meldebescheinigung
  • des Zuweisungsschreibens
  • einer Anmeldung zur Krankenkasse

Folgende Unterlagen gehören zum Antrag:

Zur Beantragung der Leistungen nach dem SGB II ist es erforderlich, den Hauptantrag HA auszufüllen und einzureichen.

Wenn sich weitere Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft befinden, ist für Kinder im Alter von 0-14 Jahren die Anlage KI notwendig, sowie für Kinder im Alter von 15-24 Jahren und andere Personen die Anlage WEP.

Falls Sie ein Einkommen erzielen, muss gesondert die Anlage EK eingereicht werden.

Der Antrag kann ebenfalls online gestellt werden: ALG II Antrag (ekom21.de).

Anträge in Schriftform sind vollständig ausgefüllt mit den dazugehörigen Nachweisen an folgende Anschrift zu senden:

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Jobcenter MAIA
Postfach 1226
14802 Bad Belzig

Es können auch die an den Dienststellen des Jobcenters vorhandenen Hausbriefkästen für den Einwurf der Unterlagen genutzt oder die Antragsunterlagen und Nachweise per E-Mail unter der jeweiligen E-Mail-Adresse eingereicht werden. Eine Abgabe bei der Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für den Monat Mai ist ebenfalls möglich.
Die ab dem 01.06.2022 zuständige Dienststelle richtet sich nach dem aktuellen Wohnort:

Standort Teltow, Lankeweg 4, 14513 Teltow
E-Mail: maia-team611@remove-this.potsdam-mittelmark.de
zuständig für Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Nuthetal

Standort Werder, Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel)
E-Mail: maia-team612@remove-this.potsdam-mittelmark.de
zuständig für Michendorf, Beelitz, Schwielowsee, Seddiner See, Werder (Havel)

Standort Brandenburg, Potsdamer Straße 18, 14776 Brandenburg an der Havel
E-Mail: maia-team613@remove-this.potsdam-mittelmark.de
zuständig für Beetzsee, Groß Kreutz (Havel), Kloster Lehnin, Wusterwitz, Ziesar

Standort Bad Belzig, Brücker Landstraße 22 b, 14806 Bad Belzig
E-Mail: maia-team614@remove-this.potsdam-mittelmark.de
zuständig für Bad Belzig, Brück, Niemegk, Treuenbrietzen, Wiesenburg/Mark

Telefon für alle Standorte: 033841/91 800 

Eine persönliche Abgabe von Unterlagen ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Jobcenters möglich.
Sofern nach Einreichung der Unterlagen weitere Fragen bestehen, würden wir Antragstellerinnen und Antragsteller zur Beschleunigung des Verfahrens gegebenenfalls gerne telefonisch und/oder per E-Mail kontaktieren. Aus diesem Grund bitten wir darum, im vereinfachten Antrag (HA) eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Vorrangige andere (Sozial-)Leistungen

Haben Sie Anspruch auf andere (Sozial-)Leistungen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, diese zu beantragen, da Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit und die Hilfebedürftigkeit Ihrer Bedarfsgemeinschaft verringern oder beseitigen können. Einige der vorrangigen Leistungen führen zum generellen Ausschluss von SGB II-Leistungen.

Die wichtigsten vorrangigen Leistungen sind:

  • Kindergeld/kinderbonus
  • Kinderzuschlag (ggf. zusammen mit Wohngeld), wenn Sie eigenes Einkommen und Kinder haben, für die Sie Kindergeld beziehen, und Ihren Bedarf und den Bedarf Ihrer Partnerin/Ihres Partners decken können, nicht aber den Bedarf Ihrer Kinder und Hilfebedürftigkeit hiermit für mindestens drei zusammenhängende Monate überwunden werden kann
  • ausländische Altersrente, wenn diese mit der deutschen Altersrente vergleichbar ist
  • BAföG

Informationen zum Krankenversicherungsschutz ab dem 01.06.2022

Mit dem Wechsel zum Jobcenter (SGB II) ändert sich auch Ihr Krankenversicherungsschutz:
Während des Bezuges von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Sie nach § 264 Absatz 2 SGB V (Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung) als sogenanntes verdecktes Mitglied bei einer Krankenkasse angemeldet. Diese Anmeldung begründet kein echtes Versicherungsverhältnis und endet mit dem Wegfall der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II (nicht bei Darlehen oder Sozialgeldbezug) sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und haben ein Krankenkassenwahlrecht. Dabei können Sie zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen. Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie im Internet unter:

https://www.gkvspitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp.

Wichtig:

Ihr Jobcenter finanziert die Versicherungsbeiträge, wenn der von Ihnen persönlich gestellte Antrag auf Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung bewilligt worden ist. Die Mitgliedsbescheinigung ist dem Jobcenter vorzulegen. Die Versicherung beginnt mit dem ersten Tag, für den Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten (auch rückwirkend). Dadurch haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung, für die Ihre Krankenkasse die Kosten trägt.

Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden direkt durch das Jobcenter an den Sozialversicherungsträger überwiesen.

Sozialversicherungsnummer/Rentenversicherungsnummer:

Für die Anmeldung bei der Krankenkasse benötigt das Jobcenter zwingend Ihre Sozialversicherungsnummer/Rentenversicherungsnummer, welche Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder bei der Krankenversicherung beantragen müssen.

Hilfreiche Informationen zur Antragstellung

Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Ukraine: Infomaterial zum Download - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Merkblätter und Formulare: ALG und ALG II - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)  

Informationen in ukrainischer Sprache

Hier finden Sie alle Informationen dieser Seite in ukrainischer Sprache.
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Antragstellung Arbeitslosengeld II

Ab sofort können Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II auch online über folgenden Antragslink stellen.

Online-Antrag Arbeitslosengeld II

Das Antragsformular (Hauptantrag) können Sie direkt hier herunterladen. Oder Sie nutzen wie gewohnt das Download-Center der Bundesagentur für Arbeit. Dort können auch erforderliche Anlagen zum Hauptantrag heruntergeladen werden.

Hauptantrag

Ein persönliches Erscheinen in der Dienststelle ist für die Antragstellung auf Arbeitslosengeld II aktuell noch nicht erforderlich. Sie können uns weiterhin ganz unbürokratisch unter den o.g. Kontaktdaten telefonisch oder per E-Mail bekannt geben, dass Sie Arbeitslosengeld II beantragen wollen. Oder Sie reichen per Post direkt die ausgefüllten Antragsformulare unter der Adresse

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Jobcenter MAIA
Postfach 1226
14802 Bad Belzig

ein. Natürlich können Sie auch die Hausbriefkästen vor unseren Dienststellen nutzen.

Bitte warten Sie danach unseren Rückruf oder unsere schriftliche bzw. E-Mail-Antwort ab. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten.

Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II

Beziehen Sie bereits Arbeitslosengeld II vom Jobcenter MAIA denken Sie bitte daran, bei fortbestehender Hilfebedüftigkeit den Weiterbewilligungsantrag möglichst 4 Wochen vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes zu stellen, um eine nahtlose Weiterbewilligung zu ermöglichen und somit eine unnötige Zahlungsunterbrechung zu vermeiden.

Ab sofort können Sie Ihren Antrag auf ALG II-Weiterbewilligung sowie Ihre Veränderungsmitteilung auch online über folgenden Antragslink stellen bzw. vornehmen.

Online-Formulare ALGII-Weiterbewilligung und Veränderungsmitteilung

Das Formular Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II (WBA) können Sie wie gewohnt im Download-Center der Bundesagentur für Arbeit herunterladen.

Willkommen auf der Internetseite des Jobcenters MAIA!

Wir setzen uns für Sie ein 
Wir verstehen uns als Dienstleister, der Sie auf Ihrem Weg in Arbeit begleitet und unterstützt. Voraussetzung hierfür ist Ihre Mitarbeit, denn nur gemeinsam können wir etwas erreichen.
 
Unsere Aufgaben
Menschen, die über längere Zeit keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden, stehen oft vor einer Vielzahl von Problemen. Wir konzentrieren uns auf das, was wir wirklich tun können und was unsere Aufgabe ist: Wir sichern die Existenz der hilfebedürftigen Menschen. Die Sicherung des Lebensunterhalts ist allerdings nur der erste Schritt. Leistungsberechtige wieder in ein Arbeitsverhältnis zu bringen, das sie unabhängig macht von Grundsicherungsleistungen, ist der nächste. Wir gehen diese Aufgabe an, indem wir den Menschen beratend und bestärkend zur Seite stehen. Wir vermitteln ihnen ihre Rechte und Pflichten, ihre Chancen, aber auch die an sie gestellten Anforderungen auf individuelle Weise und erarbeiten gemeinsam konkrete Lösungsvorschläge.

Für uns heißt das: Wir begleiten Arbeitsuchende auf ihrem Weg ins Arbeitsleben.

Das Jobcenter MAIA
Im Jobcenter MAIA arbeiten 175 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in drei Fachdiensten:

  • Integration und Beratung
  • Grundsicherung
  • Serviceangelegenheiten

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist eine "Optionskommune". Das heißt, er nimmt die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende in eigener Verantwortung und nicht in einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit wahr. Das Jobcenter MAIA ist in der Kreisverwaltung dem Fachbereich Soziales zugeordnet: Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark.

Hier können Sie sich das Organigramm des Jobcenters MAIA herunterladen.

Unser Leitbild
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters MAIA haben ihren Anspruch an ihre Arbeit in einem Leitbild formuliert. Hier können Sie sich das Leitbild der MAIA herunterladen.

Daten und Fakten

Das Jobcenter MAIA veröffentlicht jeweils im ersten Halbjahr des Folgejahres einen ausführlichen Jahresbericht und im vierten Quartal den Eingliederungsbericht. Zu Beginn des Jahres wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm veröffentlicht. Alle Berichte werden auch im Internet zum Download bereitgestellt.

Weitere Informationen zum Arbeitsmarkt im Landkreis Potsdam-Mittelmark finden Sie auf der Internetseite des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit und auf der SGB II-Informationsplattform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Jahresberichte

Eingliederungsbilanzen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme

Publikationen aus den Vorjahren finden Sie in unserem Archiv.

 

Die MAIA - ein kommunales Jobcenter

Es gibt 104 kommunale Jobcenter in Deutschland - eins davon ist die MAIA. Der Gesetzgeber hat zwei Organisationsmodelle für die Jobcenter in Deutschland vorgesehen. Die Mehrzahl der Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und der jeweiligen Kommune. Ein Viertel der Kreise oder kreisfreien Städte sind Optionskommunen, das heißt sie betreiben ein kommunales Jobcenter in alleiniger Verantwortung. Seit 2012 ist die MAIA ein kommunales Jobcenter.

Mehr über die kommunalen Jobcenter erfahren Sie unter www.kommunale-jobcenter.de.

Geschichte der MAIA

Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II wurde das heutige Jobcenter MAIA in 2005 als „Mittelmärkische Arbeitsgemeinschaft zur Integration in Arbeit (MAIA)“ gegründet. Träger der MAIA waren die Agentur für Arbeit Potsdam und der Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Ab 2010 begann bundesweit eine Phase der Neuorganisation der "ARGEn" – unter anderem mit der einheitlichen Umbenennung in "Jobcenter" und als „gemeinsame Einrichtung“ mit eigenen Rechten und Pflichten.

Seit 1. Januar 2012 ist Potsdam-Mittelmark eine von 104 Optionskommunen in Deutschland. Das heißt, das Jobcenter MAIA wird heute als Fachbereich in alleiniger Verantwortung des Landkreises betrieben – und nicht wie zuvor in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Zum 1. Februar 2019 wurde die Kreisverwaltung umstrukturiert. Die bisherigen Fachbereiche 5 und 6 wurden zu dem neuen Fachbereich Soziales zusammengelegt. Der Fachbereich umfasst jetzt das Jobcenter, das Jugendamt und den Fachdienst Soziales und Wohnen.

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