Neu im Jobcenter?

Fragen Sie doch mal den Chatbot

Der Chatbot ist ein Angebot der Koordinierungsstelle Digitale Soziale Arbeitswelt Hessen. Er beantwortet allgemeine Fragen zu den Leistungen in den Jobcentern.

Suchen Sie eine Arbeitsstelle, haben Sie Fragen zum Thema Existenzsicherung oder wollen Sie wissen, was eine Bedarfsgemeinschaft ist? Dann nutzen Sie den neuen Chatbot, indem Sie auf das Bild klicken und Ihre Frage direkt in das Textfeld eingeben.

Sollte der Chatbot Ihre Frage einmal nicht beantworten können, sind unsere Mitarbeitenden auch gern persönlich für Sie da. Die Kontaktinformationen finden Sie hier. 

Erfahren Sie in diesem Video mehr zur Grundsicherung für Arbeitssuchende im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Erste Anlaufstelle für alle Ihre Anliegen sind unsere Eingangszonen und telefonisch unser Servicecenter.

Hier kümmern wir uns um 

  • Ihre Anträge (z.B. Antrag Bürgergeld, Weiterbewilligungsantrag)
  • Ihre Veränderungsmitteilungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug der Partnerin/des Partners, Änderungen beim Einkommen, veränderte Vermögensverhältnisse) oder
  • Ihre Termine für Vorsprachen beim persönlichen Ansprechpartner bzw. Fallmanager.

In unseren Eingangszonen können Sie alle Unterlagen abgeben, auch die von uns angeforderten. In Notfällen erhalten Sie dort kompetente Soforthilfe.

Sie möchten einen Antrag für das Bürgergeld stellen?
Bitte melden Sie sich in unserer Eingangszone. Sie benötigen zur Antragsstellung

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Ihren Pass
  • eine Meldebescheinigung
  • persönliche Angaben (z.B. Geburtsdatum, Angaben zum Lebenslauf) von allen Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Die Mitarbeiter werden dann Ihre Daten erfassen und die Antragsunterlagen für Sie und alle anderen Personen der Bedarfsgemeinschaft aushändigen und über die persönliche Antragsabgabe informieren.

Neuantragsteller erhalten – parallel zur Bearbeitung ihres Bürgergeld-Antrages -  einen Termin bei ihrem zukünftigen persönlichen Ansprechpartner oder einer persönlichen Ansprechpartnerin. Sie werden zeitnah und umfassend über Ihre Rechte und Pflichten informiert. Ihre persönliche Situation wird vertraulich mit Ihnen besprochen. Unser Ziel ist es, Ihnen möglichst schnell eine für Sie passende Unterstützung gewähren zu können.

Antrag auf Bürgergeld


Das Bürgergeld ist eine Leistung für erwerbsfähige Personen, die kein oder kein ausreichendes Einkommen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts haben. Es muss im Jobcenter beantragt werden und kann ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Diese Leistungen werden in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. In bestimmten Fällen erfolgt jedoch nur eine Bewilligung für 6 Monate, insbesondere wenn über den Leistungsanspruch zunächst nur vorläufig entschieden wird oder die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.

Bei der erstmaligen Antragstellung müssen Sie umfassende Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen. Dazu erhalten Sie Antragsformulare, die die notwendigen Angaben zu sämtlichen Themen abfragen, die für das Prüfen des Antrags wichtig sind.

Etwa einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes kann ein Antrag für die Weiterbewilligung der Leistungen gestellt werden.

Damit das Bürgergeld  korrekt berechnet werden kann, ist Ihre Mitwirkung unbedingt erforderlich.

Wenn es Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gibt - z.B. durch Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug der Partnerin/des Partners, Änderungen bei Einkommen, Vermögen usw. -  wenden Sie sich bitte umgehend an das Jobcenter MAIA.
 

Für die Einreichung des Bürgergeld-Antrags stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung. Sie können den Antrag ganz bequem von Zuhause aus online stellen, aber auch den gewohnten Weg wählen und sich die Antragsunterlagen ausdrucken und ausgefüllt entweder persönlich in Ihrer Dienststelle abgeben bzw. auf dem Postweg unter folgender Adresse einreichen:

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Jobcenter MAIA
Postfach 1226
14802 Bad Belzig

Hier gelangen Sie zu den Online-Anträgen auf Bürgergeld, Bürgergeld-Weiterbewilligung und Veränderungsmitteilung sowie zum Antrag auf Einmalige Leistungen und Darlehen.

Online-Antrag Bürgergeld

Online-Formulare Bürgergeld - Weiterbewilligung und Veränderungsmitteilung

Online-Formular Bürgergeld - Einmalige Leistungen und Darlehen


Alternativ können Sie das Antragsformular direkt hier herunterladen oder Sie nutzen das Download-Center der Bundesagentur für Arbeit. 


Weitere Anträge und Informationsblätter liegen unter "Anträge, Publikationen" für Sie bereit.

Leistungen für ukrainische Staatsbürger*innen

Zum 01.06.2022 erfolgt für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine der Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende – SGB II). Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung) und Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung.

Was wird zur Antragstellung benötigt?

Voraussetzung ist die Vorlage

  • der Fiktionsbescheinigung oder
  • eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) 
  • der Ausweisdokumente (Pass/Passersatz)
  • einer Meldebescheinigung
  • des Zuweisungsschreibens
  • einer Anmeldung zur Krankenkasse

Folgende Unterlagen gehören zum Antrag:

Zur Beantragung der Leistungen nach dem SGB II ist es erforderlich, den Hauptantrag HA auszufüllen und einzureichen.

Wenn sich weitere Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft befinden, ist für Kinder im Alter von 0-14 Jahren die Anlage KI notwendig, sowie für Kinder im Alter von 15-24 Jahren und andere Personen die Anlage WEP.

Falls Sie ein Einkommen erzielen, muss gesondert die Anlage EK eingereicht werden.

Der Antrag kann ebenfalls online gestellt werden: Online-Antrag Bürgergeld (ekom21.de).

Anträge in Schriftform sind vollständig ausgefüllt mit den dazugehörigen Nachweisen an folgende Anschrift zu senden:

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Jobcenter MAIA
Postfach 1226
14802 Bad Belzig

Es können auch die an den Dienststellen des Jobcenters vorhandenen Hausbriefkästen für den Einwurf der Unterlagen genutzt oder die Antragsunterlagen und Nachweise per E-Mail unter der jeweiligen E-Mail-Adresse eingereicht werden. Eine Abgabe bei der Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für den Monat Mai ist ebenfalls möglich.
Die ab dem 01.06.2022 zuständige Dienststelle richtet sich nach dem aktuellen Wohnort:

Standort Teltow, Lankeweg 4, 14513 Teltow
E-Mail: maia-team611@potsdam-mittelmark.de
zuständig für Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Nuthetal

Standort Werder, Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel)
E-Mail: maia-team612@potsdam-mittelmark.de
zuständig für Michendorf, Beelitz, Schwielowsee, Seddiner See, Werder (Havel)

Standort Brandenburg, Potsdamer Straße 18, 14776 Brandenburg an der Havel
E-Mail: maia-team613@potsdam-mittelmark.de
zuständig für Beetzsee, Groß Kreutz (Havel), Kloster Lehnin, Wusterwitz, Ziesar

Standort Bad Belzig, Brücker Landstraße 22 b, 14806 Bad Belzig
E-Mail: maia-team614@potsdam-mittelmark.de
zuständig für Bad Belzig, Brück, Niemegk, Treuenbrietzen, Wiesenburg/Mark

Telefon für alle Standorte: 033841/91 800 

Eine persönliche Abgabe von Unterlagen ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Jobcenters möglich.
Sofern nach Einreichung der Unterlagen weitere Fragen bestehen, würden wir Antragstellerinnen und Antragsteller zur Beschleunigung des Verfahrens gegebenenfalls gerne telefonisch und/oder per E-Mail kontaktieren. Aus diesem Grund bitten wir darum, im vereinfachten Antrag (HA) eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Vorrangige andere (Sozial-)Leistungen

Haben Sie Anspruch auf andere (Sozial-)Leistungen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, diese zu beantragen, da Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit und die Hilfebedürftigkeit Ihrer Bedarfsgemeinschaft verringern oder beseitigen können. Einige der vorrangigen Leistungen führen zum generellen Ausschluss von SGB II-Leistungen.

Die wichtigsten vorrangigen Leistungen sind:

  • Kindergeld/kinderbonus
  • Kinderzuschlag (ggf. zusammen mit Wohngeld), wenn Sie eigenes Einkommen und Kinder haben, für die Sie Kindergeld beziehen, und Ihren Bedarf und den Bedarf Ihrer Partnerin/Ihres Partners decken können, nicht aber den Bedarf Ihrer Kinder und Hilfebedürftigkeit hiermit für mindestens drei zusammenhängende Monate überwunden werden kann
  • ausländische Altersrente, wenn diese mit der deutschen Altersrente vergleichbar ist
  • BAföG

Informationen zum Krankenversicherungsschutz ab dem 01.06.2022

Mit dem Wechsel zum Jobcenter (SGB II) ändert sich auch Ihr Krankenversicherungsschutz:
Während des Bezuges von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Sie nach § 264 Absatz 2 SGB V (Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung) als sogenanntes verdecktes Mitglied bei einer Krankenkasse angemeldet. Diese Anmeldung begründet kein echtes Versicherungsverhältnis und endet mit dem Wegfall der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Aufgrund des Bezuges von Bürgergeld (nicht bei Darlehen oder Sozialgeldbezug) sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und haben ein Krankenkassenwahlrecht. Dabei können Sie zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen. Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie im Internet unter:

https://www.gkvspitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp.

Wichtig:

Ihr Jobcenter finanziert die Versicherungsbeiträge, wenn der von Ihnen persönlich gestellte Antrag auf Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung bewilligt worden ist. Die Mitgliedsbescheinigung ist dem Jobcenter vorzulegen. Die Versicherung beginnt mit dem ersten Tag, für den Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten (auch rückwirkend). Dadurch haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung, für die Ihre Krankenkasse die Kosten trägt.

Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden direkt durch das Jobcenter an den Sozialversicherungsträger überwiesen.

Sozialversicherungsnummer/Rentenversicherungsnummer:

Für die Anmeldung bei der Krankenkasse benötigt das Jobcenter zwingend Ihre Sozialversicherungsnummer/Rentenversicherungsnummer, welche Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder bei der Krankenversicherung beantragen müssen.

Hilfreiche Informationen zur Antragstellung

Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Ukraine: Infomaterial zum Download - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Merkblätter und Formulare: Arbeitslosengeld und Bürgergeld - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)  

Informationen in ukrainischer Sprache

Hier finden Sie alle Informationen dieser Seite in ukrainischer Sprache.
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