Neu im Jobcenter?

Fragen Sie doch mal den Chatbot
Der Chatbot ist ein Angebot der Koordinierungsstelle Digitale Soziale Arbeitswelt Hessen. Er beantwortet allgemeine Fragen zu den Leistungen in den Jobcentern.
Suchen Sie eine Arbeitsstelle, haben Sie Fragen zum Thema Existenzsicherung oder wollen Sie wissen, was eine Bedarfsgemeinschaft ist? Dann nutzen Sie den neuen Chatbot, indem Sie auf das Bild klicken und Ihre Frage direkt in das Textfeld eingeben.
Sollte der Chatbot Ihre Frage einmal nicht beantworten können, sind unsere Mitarbeitenden auch gern persönlich für Sie da. Die Kontaktinformationen finden Sie hier.
Erste Anlaufstelle für alle Ihre Anliegen sind unsere Eingangszonen und telefonisch unser Servicecenter.
Hier kümmern wir uns um
- Ihre Anträge (z.B. Antrag Arbeitslosengeld II, Weiterbewilligungsantrag)
- Ihre Veränderungsmitteilungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug der Partnerin/des Partners, Änderungen beim Einkommen, veränderte Vermögensverhältnisse) oder
- Ihre Termine für Vorsprachen beim persönlichen Ansprechpartner bzw. Fallmanager.
In unseren Eingangszonen können Sie alle Unterlagen abgeben, auch die von uns angeforderten. In Notfällen erhalten Sie dort kompetente Soforthilfe.
Sie möchten einen Antrag für das Arbeitslosengeld II stellen?
Bitte melden Sie sich in unserer Eingangszone. Sie benötigen zur Antragsstellung
- einen gültigen Personalausweis bzw. Ihren Pass
- eine Meldebescheinigung
- persönliche Angaben (z.B. Geburtsdatum, Angaben zum Lebenslauf) von allen Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Die Mitarbeiter werden dann Ihre Daten erfassen und die Antragsunterlagen für Sie und alle anderen Personen der Bedarfsgemeinschaft aushändigen und über die persönliche Antragsabgabe informieren.
Neuantragsteller erhalten – parallel zur Bearbeitung ihres Arbeitslosengeld II-Antrages - einen Termin bei ihrem zukünftigen persönlichen Ansprechpartner oder einer persönlichen Ansprechpartnerin. Sie werden zeitnah und umfassend über Ihre Rechte und Pflichten informiert. Ihre persönliche Situation wird vertraulich mit Ihnen besprochen. Unser Ziel ist es, Ihnen möglichst schnell eine für Sie passende Unterstützung gewähren zu können.
Antrag auf Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II ist eine Leistung für erwerbsfähige Personen, die kein oder kein ausreichendes Einkommen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts haben. Es muss im Jobcenter beantragt werden und kann ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Diese Leistungen werden in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. In bestimmten Fällen erfolgt jedoch nur eine Bewilligung für 6 Monate, insbesondere wenn über den Leistungsanspruch zunächst nur vorläufig entschieden wird oder die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Bei der erstmaligen Antragstellung müssen Sie umfassende Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen. Dazu erhalten Sie Antragsformulare, die die notwendigen Angaben zu sämtlichen Themen abfragen, die für das Prüfen des Antrags wichtig sind.
Etwa einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes kann ein Antrag für die Weiterbewilligung der Leistungen gestellt werden.
Damit das Arbeitslosengeld II korrekt berechnet werden kann, ist Ihre Mitwirkung unbedingt erforderlich.
Wenn es Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gibt - z.B. durch Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug der Partnerin/des Partners, Änderungen bei Einkommen, Vermögen usw. - wenden Sie sich bitte umgehend an das Jobcenter MAIA.
Ab sofort können Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II, ALG II-Weiterbewilligung oder Ihre Veränderungsmitteilung auch online über folgende Antragslinks stellen bzw. vornehmen.
Online-Antrag Arbeitslosengeld II
Online-Formulare ALG II-Weiterbewilligung und Veränderungsmitteilung
Daneben haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, die Antragsformulare auszudrucken und ausgefüllt dem Jobcenter MAIA zu übermitteln.
Weitere Anträge und Informationsblätter liegen unter "Anträge, Publikationen" für Sie bereit.