Aktuelles

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark stellt Mittel zur Förderung von kleinteiligen touristischen Maßnahmen bereit. Die Richtlinie, den Antrag und die konkreten Förderbedingungen finden Sie im Downloadcenter unten.

Richtlinie zur Förderung von kleinteiligen touristischen Maßnahmen (KTM-Richtlinie)

Bereits am 8.10.2009 hat der Kreistag Potsdam-Mittelmark die Richtlinie zur Förderung von kleinteiligen Maßnahmen im Tourismus zur Verbesserung der Qualität beschlossen.

Es können dafür Vorhaben im Landkreis Potsdam-Mittelmark zur Förderung eingereicht werden, Anträge werden nur in originalschriftlicher Form angenommen. Eingänge per Fax und E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

Gefördert werden Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung vorhandener Übernachtungskapazitäten, Campingplätzen, Rastplätzen, Wasserwanderrastplätzen, Kneippbecken sowie zur Schaffung von Wohnmobilstellplätzen.

Förderschwerpunkte 2023:
Maßnahmen

  • zum Abbau von Barrieren sowie Herstellung der Barrierefreiheit; 
  • zur Erhöhung der Qualität

Die Neuschaffung von Übernachtungskapazitäten ist nicht mehr förderfähig.


Der Fördersatz für 2023 eingereichte Projekte beträgt

  • max. 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
  • maximal 1.500 EUR pro Zimmer und
  • max. 5.000 € pro Projekt.

Die Höchstförderung pro Antragsteller für alle Anträge innerhalb der Richtlinie beträgt 10.000 EUR.

 

Beratung / Ansprechpartner

Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung:
Lokale Aktionsgruppe Fläming - Havel
Kontakt: Friedrich-Ebert-Straße 24, 14827 Wiesenburg/Mark,
Telefon: 033849 901948
Telefax: 033849 901951
E-Mail: ktm@remove-this.flaeming-havel.de
Internet: www.flaeming-havel.de 

Landkreis PM Ansprechpartner zur Richtlinie / Beratung:
Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark
Frau Burmeister
Fachdienst Wirtschaftsförderung, Klimaschutz, Regionalentwicklung und Tourismus 
Telefon: 033841 91-638
Telefax: 033841 91-325
Ausführliche Informationen zum Fachdienst Wirtschaftsförderungen finden Sie hier.

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