Auf dem Weg zum Baurecht

Die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Errichtung des Verwaltungsstandortes soll durch einen Bebauungsplan nach § 30 BauGB geschaffen werden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat daher am 15.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Verwaltungsstandort“ beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand im April 2021 statt.

Zudem hat sich der Lenkungsausschuss für die Durchführung eines 2-stufigen Wettbewerbverfahrens entschlossen. Das Verfahren bestand aus einem städtebaulichen Ideenwettbewerb und einen nichtoffenem Realisierungswettbewerb.

Ziel des Ideenwettbewerbes war es herauszufinden, wie eine Bebaubarkeit des Grundstückes unter Beachtung der unterschiedlichen Belange (Naturschutz, Denkmalpflege, Nutzerbedarf und somit des ermittelten Bauvolumens) umsetzbar ist und welche Ansätze als vielversprechend eingestuft werden. Im sich anschließenden Realisierungwettbewerb mit 12 Teilnehmenen stand dann neben den räumlich architektonischen Faktoren Umsetzbarkeit des Nutzerbedarfsprogrammes im Vordergrund.

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