Auf dem Weg zum Baurecht

Die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Errichtung des Verwaltungsstandortes soll durch einen Bebauungsplan nach § 30 BauGB geschaffen werden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat daher am 15.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Verwaltungsstandort“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand im April 2021 statt.

Zudem hat sich der Lenkungsausschuss für die Durchführung eines 2-stufigen Wettbewerbverfahrens entschlossen. Das Verfahren bestand aus einem städtebaulichen Ideenwettbewerb und einem nichtoffenen Realisierungswettbewerb. Ziel des Ideenwettbewerbes war es herauszufinden, wie eine Bebaubarkeit des Grundstückes unter Beachtung der unterschiedlichen Belange (Naturschutz, Denkmalschutz, Nutzerbedarf und des ermittelteten Bauvolumens) umsetzbar ist und welche Ansätze als vielversprechend eingestuft werden. Im sich anschließenden Realisierungwettbewerb mit 12 Teilnehmenden stand dann neben den räumlich architektonischen Faktoren die Umsetzbarkeit des Nutzerbedarfsprogrammes im Vordergrund.

Im November 2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes dem Bauausschuss mit Stand vom Oktober 2023 der Stadt Beelitz vorgestellt. Hier wurden die bisherigen Abstimmungsergebnisse und Gutachten seit der frühzeitigen Beteiligung anhand der Planzeichnung mitsamt der textlichen Festsetzungen durch Vertreter des Landkreises Potsdam-Mittelmark und des beauftragten Planungsbüros vorgestellt. Der vorgestellte Entwurf des Bebauungsplanes bildete sodann die Grundlage für die förmliche Behörden- und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

Nach Auswertung der Ergebnisse aus dieser Beteiligung erfolgt nun die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.01. bis einschließlich 29.02.2024.

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