Kleingartenwesen

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) bildet die Rechtsgrundlage für Kleingärten und Schrebergärten in Deutschland. Neben den gesetzlichen Regelungen im Bundeskleingartengesetz gelten in Kleingärten die jeweiligen Satzungen und Kleingartenverordnungen des Kleingartenvereins. Die Kleingartenvereine definieren hierdurch Rechte und Pflichten, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen.

Zuständig für die Anerkennung und den Entzug der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit nach § 20a Nr.4, Satz 2 des Bundeskleingartengesetzes sind die für den Sitz der Kleingartenorganisation zuständigen Landkreise.

Die Prüfung der Geschäftsführung erfolgt alle drei Jahre durch die für den Sitz der Kleingartenorganisation zuständigen Gemeinde.

Dienstleistungen


Kontakt

Leitung: Herr Strunz

Besucheradresse:
14776 Brandenburg an der Havel
Potsdamer Straße 18

Telefon: Sachbearbeiterin Frau Wehe: 03381 533-149
E-Mail: FB3@potsdam-mittelmark.de


Öffnungszeiten

Dienstag, 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr (mit vorheriger Terminvereinbarung)

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